Bei Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland habe einer Autofahrerin unter anderem eine "qualifiziert grobe Verletzung" von Verkehrsregeln nachgewiesen werden können, teilte die Thurgauer Polizei am Montag mit.
Die Lenkerin war am 7. Juni auf der Autobahn A7 in Richtung Konstanz unterwegs gewesen. Zwischen Attikon und Frauenfeld West fuhr sie mit bis zu 233 km/h schnell und überschritt damit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 113 km/h. Der Führerausweis wurde ihr abgenommen.