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Ostschweiz
15.12.2021

St.Gallen will 2G statt Lockdown

Bei Variante 2 müssten bspw. Restaurants schliessen
Bei Variante 2 müssten bspw. Restaurants schliessen Bild: KEYSTONE
Der Bundesrat hat wegen der hohen Anzahl Corona-Hospitalisationen neue nationale Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. Die Ostschweizer Kantone begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen. Sie sprechen sich für die Variante 1 – also 2G-Regel aus.

Die Ostschweizer Regierungen sprechen sich daher für die Variante 1 aus. Die Kantone befürworten insbesondere die weitgehende Einführung der 2G-Regel mit Masken- beziehungsweise Sitzpflicht, namentlich in der Gastronomie.

Für die Ausübung kultureller und sportlicher Aktivitäten sollen aber gewisse Ausnahmen von der Masken- beziehungsweise Sitzpflicht bestehen bleiben. Bei faktischen Teilschliessungen erachtet die Regierung des Kantons St.Gallen entsprechende Härtefallregelungen als angezeigt, heisst es am Mittwoch in der gemeinsam Medienmitteilung.

Home-Office-Pflicht wird unterstützt

Die Kantone befürworten zudem die Einführung einer Home-Office-Pflicht. Die Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen wird befürwortet. Diese sind aus der Sicht der Kantone aber nicht kontrollier- und durchsetzbar. Abgelehnt wird jedoch die Einführung von Fernunterricht an Universitäten und Hochschulen.

Testkosten: Übernahme umstritten

Die Ostschweizer Regierungen stellen sich mit Ausnahmen des Kantons St.Gallen auch hinter die weitreichende Testkostenübernahme des Bundes, die vom eidgenössischen Parlament beschlossen worden ist. Künftig sollen die Kosten von Covid-19-Tests übernommen werden, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden sollen Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen.

Der Kanton St.Gallen lehnt die Übernahme der Testkosten weiterhin ab. Für den Kanton St.Gallen steht die Steigerung der Impfquote im Fokus.

Anpassungen bei der Einreise erwünscht

Das kürzlich eingeführte Testregime, das auch geimpfte und genesene Personen zu Tests vor und nach der Einreise verpflichtet, hat diverse Umsetzungsfragen ausgelöst. Der Bundesrat hat deshalb die Kantone und die betroffenen Branchen auch zu Anpassungen dieses Testregimes befragt.

Die Ostschweizer Regierungen begrüssen diese Anpassungen. Diese sehen vor, dass geimpfte und genesene Personen nach der Einreise nur noch einen Covid-19-Test machen müssen und dass Personen bei der Einreise in die Schweiz auch einen Antigen-Schnelltest (Gültigkeitsdauer 24 Stunden) vorweisen können.

Variante 2 sieht ebenfalls eine 2G-Regel mit Maskenpflicht vor. Im Unterschied zu Variante 1 würden aber alle Bereiche geschlossen, bei denen keine Maske getragen werden kann. Dies betrifft auch die Innenbereiche von Restaurants sowie Fitnesscenter, Discos und Bars. In geschlossenen Sportstadien wäre Essen und Trinken nicht mehr erlaubt. Zulässig blieben sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen, bei denen eine Maske getragen werden kann. Zugelassen blieben auch sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. 

stgallen24/pd