Die Ostschweizer Regierungen sprechen sich daher für die Variante 1 aus. Die Kantone befürworten insbesondere die weitgehende Einführung der 2G-Regel mit Masken- beziehungsweise Sitzpflicht, namentlich in der Gastronomie.
Für die Ausübung kultureller und sportlicher Aktivitäten sollen aber gewisse Ausnahmen von der Masken- beziehungsweise Sitzpflicht bestehen bleiben. Bei faktischen Teilschliessungen erachtet die Regierung des Kantons St.Gallen entsprechende Härtefallregelungen als angezeigt, heisst es am Mittwoch in der gemeinsam Medienmitteilung.
Home-Office-Pflicht wird unterstützt
Die Kantone befürworten zudem die Einführung einer Home-Office-Pflicht. Die Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen wird befürwortet. Diese sind aus der Sicht der Kantone aber nicht kontrollier- und durchsetzbar. Abgelehnt wird jedoch die Einführung von Fernunterricht an Universitäten und Hochschulen.
Testkosten: Übernahme umstritten
Die Ostschweizer Regierungen stellen sich mit Ausnahmen des Kantons St.Gallen auch hinter die weitreichende Testkostenübernahme des Bundes, die vom eidgenössischen Parlament beschlossen worden ist. Künftig sollen die Kosten von Covid-19-Tests übernommen werden, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden sollen Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen.
Der Kanton St.Gallen lehnt die Übernahme der Testkosten weiterhin ab. Für den Kanton St.Gallen steht die Steigerung der Impfquote im Fokus.
Anpassungen bei der Einreise erwünscht
Das kürzlich eingeführte Testregime, das auch geimpfte und genesene Personen zu Tests vor und nach der Einreise verpflichtet, hat diverse Umsetzungsfragen ausgelöst. Der Bundesrat hat deshalb die Kantone und die betroffenen Branchen auch zu Anpassungen dieses Testregimes befragt.
Die Ostschweizer Regierungen begrüssen diese Anpassungen. Diese sehen vor, dass geimpfte und genesene Personen nach der Einreise nur noch einen Covid-19-Test machen müssen und dass Personen bei der Einreise in die Schweiz auch einen Antigen-Schnelltest (Gültigkeitsdauer 24 Stunden) vorweisen können.