Das Umfrageergebnis der Kommission Fasnacht der Talgemeinschaft Sarganserland-Walensee (TSW) ist eindeutig: Es wird 2022 keine Fasnachtsumzüge geben, so der einheitliche Tenor am Wochenende. Die Beschlüsse des Bundes vom Freitag haben die Entscheide vor Ort bestärkt. Die Handhabung der Grossveranstaltungen sowie die Risiken und die Haftung sind für die Veranstalter zu hoch.
Sieben Gesellschaften sagen ab
Sämtliche Fasnachtsgesellschaften, die für die Umzugsorganisation zuständig sind, haben die Durchführung abgesagt: Pfäfers, Bad Ragaz, Wangs, Sar-gans, Mels, Flums und Walenstadt. Die Gesellschaften begrüssen eine gemeinsame Stellungnahme unter dem Dach der Talgemeinschaft.
Überall wurden die Absageentscheide mit grossem Bedauern gefällt. Gleichzeitig aber besteht die Hoffnung, 2023 nach zwei Jahren Unterbruch die traditionellen Umzüge wieder durchführen zu können. Die Umzüge finden bekanntlich sowohl bei den Teilnehmenden als auch beim Publikum in grossen und dicht gedrängten Menschenansammlungen statt. Dies erlaubt keine regelkonformen Abstände und Kontrollen.
Und trotzdem ist einiges möglich
Anders sieht es bei den Freiluftveranstaltungen mit weniger Publikum und grösseren Abständen aus. So finden nach heutigem Stand gemäss der FG Walenstadt das Dominospringen und das Rölliärgern auf den Strassen im Städtchen statt. Oder in Flums verköstigt der Hofnarr die Schüler und die Flumser Chrousi treten auf. Andere Fasnachtsgesellschaften und Veranstalter werden den Beispielen folgen.
Auch Innenraumveranstaltungen können bei Einhaltung der Regeln stattfinden. Als Beispiel gelten Auftritte von Schnitzelbänken. Kaum gefährdet sein wird das Erscheinen der Fasnachtszeitungen. Die dort publizierten Episoden ereignen sich ja meist in der fasnachtsfreien Zeit.
Eine Alternative zum Fasnachtskalender
Auch der Fasnachtskalender 2022 erscheint nicht. Alternativ wird der «Sar-ganserländer» eine Spezialseite mit den Terminen von durchführbaren Veranstaltungen bearbeiten. Der Eingabetermin ist auf den 31. Januar verschoben. Via tsw@talgemeinschaft.ch oder redaktion@sarganserlaender.ch können Daten eingegeben werden.
Mit weiteren konkreten Durchführungsentscheiden warten die Veranstalterinnen und Veranstalter verständlicherweise bis kurz vor der Hauptfasnacht zu, um auf die zu jenem Zeitpunkt geltenden Regeln reagieren zu können.