Eltern mit wenig Einkommen sollen vom Kanton und der Gemeinde bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung entlastet werden – und zwar deutlich. So forderte die SP mit der am 21. Oktober 2020 eingereichten Kinderinitiative die Verbilligung von Betreuungsplätzen um 75 Prozent für Familien im untersten und 50 Prozent für Familien im zweituntersten Einkommensviertel. Dies, indem Kanton und Gemeinden Beiträge leisten, um die Normkosten der Kinderbetreuung für betroffene Familien zu senken. Die Initiative hat das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Ein Anliegen, das insbesondere berufstätige Mütter haben dürften.
Kommt auch der Wirtschaft zu Gute
Der Regierungsrat unterbreitet nun dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag. Dieser unterstützt die Hauptanliegen der SP grundsätzlich: «Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, Eltern in Bezug auf die familienergänzenden Kinderbetreuungskosten zu entlasten.» Aufgrund der tiefsten Subventionsquote schweizweit seien die durchschnittlichen Kosten der Elternbeiträge für die Kinderbetreuungsangebote im Kanton Schwyz besonders hoch. Dies führe zur Annahme, dass gut ausgebildete und besserverdienende Personen abwägten, ob sich eine weitere Erwerbstätigkeit überhaupt finanziell lohne. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass bei der Erwerbstätigkeit beider Elternteile nicht nur die Familie und die öffentliche Hand selbst profitierten, sondern auch die Wirtschaft.
Höhe der Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern
Der Gegenvorschlag sieht allerdings vor, die Kostenverbilligung für die Betreuungsplätze nicht ausschliesslich für die untersten Einkommensviertel zu ermöglichen. So wolle der Regierungsrat bei den Beiträgen eine höhere Einkommensschwelle setzen als die Kinderbetreuungsinitiative. Zudem soll eine kantonale Fachstelle für Kinderbetreuung geschaffen werden. Weiter heisst es im Gegenvorschlag, dass die Höhe der Beiträge sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern richten solle. Der Regierungsrat sieht in dieser Vorgehensweise eine gleichmässigere Abstufung der Beiträge als es die SP-Initiative vorschlägt. Weiter solle auf der Verordnungsstufe eine Einkommensobergrenze festgelegt werden, um das Giesskannenprinzip zu vermeiden. Die notwendigen Parameter seien dem Kanton von den Gemeinden zu unterbreiten.
Anspruch ausschliesslich für berufstätige, arbeitssuchende und studierende Eltern
Ebenfalls sieht der Gegenvorschlag vor, dass ausschliesslich berufstätige, arbeitssuchende oder sich im Studium oder in Weiterbildung befindende Eltern Anspruch auf die Beiträge haben. Ferner würden einheitliche Grundlagen in der Bewilligung und Aufsicht sowie Qualitätsstandards auf Verordnungsebene definiert werden.