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Arzt muss sich vor Gericht verantworten

Jede Nachlässigkeit kann böse Folgen verursachen (Symbolbild)
Jede Nachlässigkeit kann böse Folgen verursachen (Symbolbild) Bild: zVg
Am Dienstag steht ein St.Galler Hausarzt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung und mehrfachen Urkundenfälschung vor dem Kreisgericht St.Gallen. Ihm droht eine hohe Geldstrafe.

Dem beschuldigten Arzt wird vorgeworfen, bei einer Patientin im Jahr 2017 die tiefe Beinvenenthrombose nicht festgestellt und die angezeigten ärztlichen Untersuchungen nicht in die Wege geleitet zu haben, obwohl die Patientin seit geraumer Zeit mehrere Risikofaktoren für eine tiefe Beinvenenthrombose sowie eine Lungenembolie aufgewiesen habe.

Beinvenenthrombose nicht erkannt

Die Beinvenenthrombose hätte gemäss Anklageschrift bei der letzten ärztlichen Konsultation durch den Beschuldigten mittels Blutwerttest oder Ultraschall-Diagnostik erkannt werden können. In der Folge habe sich bei der Patientin eine fulminante Lungenembolie gebildet, an welcher die Patientin am folgenden Tag gestorben sei.

Nachdem der Beschuldigte vom Tod der Patientin erfahren habe, soll er Einträge in deren Krankengeschichte nachträglich abgeändert haben, um seine Behandlung der Patientin in einem besseren Licht darzustellen. 

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 590 Franken, was insgesamt 106’200 Franken macht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

rheintal24/stgallen24/mik