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Sex mit 15-Jährigen: Landesverweis für drei Männer gefordert

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: tag24.de
Heute müssen sich drei junge Männer vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Ihnen wird mehrfache Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen. Sie sollen des Landes verwiesen werden.

In einem Mietraum eines mehrstöckigen Gewerbegebäudes soll es im Herbst 2019 zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen einer damals 15-Jährigen und mehreren männlichen Personen, nachdem Alkohol und teilweise Marihuana konsumiert wurde. Drei junge Männer aus Nordmazedonien und dem Kosovo waren zum Zeitpunkt 19 Jahre alt. Am Montag müssen sie sich vor dem Kreisgericht verantworten. Gemeinsamer Anklagepunkt ist der Vorwurf, mit der15-Jährigen einvernehmliche sexuelle Handlungen vorgenommen, insbesondere  Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

15-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt

Einem Nordmazedonier wird neben der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern auch mehrfache Vergewaltigung sowie gewerbsmässiger Betrug, Widerhandlungen gegen das Waffen- sowie Strassenverkehrsgesetz und ausserdem das Verabreichen gesundheitsgefährdeter Stoffe an Kinder vorgeworfen.

Er soll dem Mädchen hochprozentigen Alkohol, Marihuana und Ecstasy zugänglich gemacht haben. Das Ecstasy ist der Teenagerin mindestens einmal schlecht eingefahren. Ihr wurde schlecht und ihr war sehr kalt, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

Sie legte sich deshalb in einem Hotel ins Bett und unter die Decke. Sie hatte Angst und klar keine Lust auf Geschlechtsverkehr. Dennoch begann der Beschuldigte, das Mädchen zu küssen. Es wies den jungen Mann an, von ihr abzulassen. Doch das tat dieser nicht, auch nicht, als er von der 15-Jährigen gekickt wurde. Schliesslich kam es zum Geschlechtsverkehr, obwohl das Mädchen zuvor klar machte, dass sie das nicht wolle.

Tätigkeitsverbot mit Kindern

Ausserdem bot er auf Internetmarktplätzen in mindestens zwanzig Fällen Airpods zum Verkauf an, die er jedoch nie lieferte. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Nordmazedonier für seine Vergehen, unter anderem mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kinder und gewerbsmässigem Betrug, eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon acht abzusitzen wären.

Zudem eine bedingte Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken. Der heute 21-Jährige soll die Schweiz für sieben Jahre verlassen müssen. Ausserdem wird ein Verbot für Tätigkeiten mit Kindern gefordert.  

Ein zweiter Beschuldigter wurden neben den sexuellen Handlungen mit Kindern auch wegen mehrfacher Pornografie und Gewaltdarstellung angeklagt. Auf dem Handy des Kosovaren wurden rund 20 Videos mit verbotenem Inhalt festgestellt. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Kosovaren eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine bedingte Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Franken. Zudem wird ein Landesverweis für fünf Jahre und ein Tätigkeitsverbot verlangt.

Dem dritten Beschuldigten werden neben den sexuellen Handlungen mit Kindern keine weitere Taten vorgeworfen. Für den heute 21-jährigen Nordmazedonier werden eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie ein Landesverweis von fünf Jahren und ein Tätigkeitsverbot gefordert.

 Es gilt für alle drei Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

mik/stgallen24/rheintal24