Wie Warzinek in seiner Einfachen Anfrage an die Regierung ausführt, existiert im Kanton St. Gallen seit 1985 das «Gesetz über Elternschaftsbeiträge» (GEB; festgelegt im Artikel sGS 372.1). Eltern hätten bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf das anrechenbare Einkommen übersteigt. Anspruchsberechtigt ist derjenige Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut. Dessen Wohnsitzgemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die Beiträge auszurichten.
Informieren die Gemeinden?
In diesem Zusammenhang moniert Warzinek, dass von wichtigen Sozialinstitutionen, wie der «Caritas» oder der «Mütter und Väter Beratung» immer wieder zu hören sei, dass Anspruchsberechtigte nicht ausreichend auf die Elternschaftsbeiträge hingewiesen werden würden. In gewissen Situation könne das Ausbleiben der Elternschaftsbeiträge aber fatale finanzielle und dann auch soziale Folgen haben.
Weiter falle auf, dass sowohl die Anzahl begünstigter Personen wie auch bewilligter Dossiers über die Jahre hinweg abnehmen würden und dass erhebliche regionale Unterschiede bei der Entrichtung der Elternschaftsbeiträge durch die Kommunen festzustellen seien.
Ein Problem bei der Ausrichtung der Elternschaftsbeiträge könnte gemäss Warzinek, darin bestehen, dass Gemeinden einerseits sozial schwache Familien auf diese Unterstützungsmöglichkeit hinweisen müssen. Andererseits seien es aber genau auch die Gemeinden, die diese Beiträge zu entrichten haben. Es wäre, so Warzinek in seinen Ausführungen, «verständlich, wenn es Gemeinden kein grosses Anliegen wäre, auf die Elternschaftsbeiträge hinzuweisen, da dies den Gemeinden Kosten und Aufwand verursacht. Insofern berge die derzeitige gesetzliche Regelung die Gemeinden in einen gewissen Interessenkonflikt.
Sechs Fragen an die Regierung
Der St. Galler Regierung stellt der Mitte-Kantonsrat nun insgesamt sechs konkrete Fragen. Darin geht es einerseits um monetäre Belange. Also etwa darum, wie hoch die gesamte Summe an Elternschaftsbeiträgen ist, die jedes Jahr entrichtet wird und wie viele
Personen beziehungsweise Familien unterstützt würden und wie sich diese Zahl entwickelt. Weiter will Warzinek wissen, ob es zwischen den Städten und Gemeinden im Kanton betreffend entrichteter Elternschaftsbeiträgen Unterschiede und wenn ja, wie sich diese erklären liessen.
Kernpunkt dürfte unterdessen die Frage sein, ob die Regierung ein mögliches Problem darin sieht, dass es die Gemeinden selber sind, die Anspruchsberechtigte einerseits über Elternschaftsbeiträge informieren müssen, diese andererseits aber auch selber zu entrichten haben. Und schliesslich fragt der Melser in St. Gallen an, welche Möglichkeiten die Regierung sieht, damit Anspruchsberechtigte verlässlich auf die Möglichkeit zur Beantragung von Elternschaftsbeiträgen hingewiesen werden.