Im Juni 2016 hat die St.Galler Stimmbevölkerung einen Kredit für eine Expo 2027 in der Ostschweiz mit über 60 Prozent an der Urne abgelehnt. Auch der Kanton Thurgau lehnte die Vorlage am selben Tag ab. Im damaligen Abstimmungskampf wurde neben den enorm hohen Kosten auch die Grundsatzfrage aufgeworfen, ob eine Landesausstellung überhaupt noch zeitgemäss sei.
Entspricht EXPO dem Bedürfnis der Bevölkerung?
Die SVP des Kantons St.Gallen findet, dass man sich nach den klaren Volksentscheiden aus dem Jahr 2016 auch heute die Frage stellen sollte, inwiefern eine Landesausstellung wirklich dem Bedürfnis der breiten Bevölkerung entspreche und damit die hohen Kosten einer Expo rechtfertigte.
Deshalb sei die SVP des Kantons St.Gallen umso erstaunter gewesen, dass sich die Konferenz der Kantonsregierungen in einer im Dezember erschienenen Medienmitteilung für die Neulancierung des Projekts Expo 2027 ausgesprochen hat. «Offenbar ist die Begeisterung für ein solches Prestigeprojekt bei den Exekutivpolitikern um einiges höher als bei der Mehrheit der Ostschweizer Bevölkerung!», schreibt die Volkspartei in einer Mitteilung.
Entscheid des Souveräns 2016
Aus diesen Gründen möchte die SVP in einer einfachen Anfrage von der St.Galler Regierung wissen, ob der Volksentscheid der Kantone St.Gallen und Thurgau in der KdK ein Thema gewesen waren und die Argumente der Bevölkerungsmehrheit gegen eine EXPO 2027 ebenfalls diskutiert worden seien. Insbesondere erhoffe sich die SVP, dass sich die St.Galler Regierung entsprechend dem Entscheid des Souveräns aus dem Jahr 2016 gegen die Neulancierung der Expo 2027 ausgesprochen hat.
Es sei irritierend, wenn die St.Galler Regierung Aussagen wie «Eine nächste Landesausstellung ist nötiger denn je.» ebenfalls unterstützen würde, obwohl die Bevölkerung im Kanton explizit eine andere Meinung zum Ausdruck gebracht hat. Die SVP erwarte, dass die Mehrheitsmeinung der Stimmbevölkerung, welche in kantonalen Abstimmungen zum Ausdruck gebracht wurde, auch in die Debatte einer Konferenz der Kantonsregierungen miteinfliesst und insbesondere von den Vertretern aus den jeweiligen Kantonen mitgetragen werde, heisst es abschliessend.