Das belegen nach Recherchen der «Süddeutschen Zeitung» (SZ) Daten aus dem Geldinstitut, die dem Blatt nach eigenen Angaben von einer anonymen Quelle zugespielt wurden. Die Unterlagen wertete die «SZ» zusammen mit dem NDR, WDR sowie mehreren weiteren internationalen Medienpartnern, darunter «Guardian» «Le Monde» und «New York Times» aus.
Bank weist Vorwürfe zurück
In einer Stellungnahme, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, weist die Credit Suisse die Vorwürfe und Unterstellungen über «angebliche Geschäftspraktiken der Bank entschieden zurück», über die das Recherche-Netzwerk unter dem Titel «Suisse Secrets» berichtete. Die dargestellten Sachverhalte seien überwiegend historisch bedingt und reichten teilweise bis in die 1940er Jahre zurück. Sie würden auf unvollständigen oder selektiven Informationen beruhen, die aus dem Zusammenhang gerissen worden seien.
Die Credit Suisse könne sich aus rechtlichen Gründen nicht zu potenziellen Kundenbeziehungen äussern. Die Bank nehme die Anschuldigung sehr ernst und werde die Untersuchungen mit einer internen Task Force unter Einbeziehung spezialisierter externer Experten fortsetzen. Die Unterlagen geben dem Bericht zufolge Aufschluss über die Konten von mehr als 30'000 Kunden aus aller Welt. «Suisse Secrets» stützt sich laut eigenen Angaben auf Akten von 18'000 Konten im Umfang von 100 Milliarden Dollar.
Den Daten zufolge hätten Kriminelle Konten eröffnen beziehungsweise Konten auch dann behalten können, «wenn die Bank längst hätte wissen können, dass sie es mit Straftätern zu tun hat». Laut den internen Bankdaten waren zahlreiche Staats- und Regierungschefs, Minister und Geheimdienstchefs ebenso wie Oligarchen und Kardinäle Kunden der Credit Suisse.
Aussagen von Andrea Caroni machen stutzig
Die «Süddeutsche Zeitung» hat die Credit-Suisse-Daten nach eigenen Angaben zusammen mit dem «Organized Crime and Corruption Reporting Project» (OCCRP) sowie 46 Medienpartnern aus aller Welt ausgewertet.
Schweizer Medien wie Tamedia hätten bei der Recherche auf die Teilnahme verzichtet, denn seit 2015 drohe Journalisten ein Strafverfahren, wenn sie über geleakte Bankdaten schreiben, twitterte der «Tagesanzeiger» am Sonntagabend.
Grund dafür ist Artikel 47 des Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen. In diesem heisst es: «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich ein ihm offenbartes (Bank-)Geheimnis weiteren Personen offenbart oder für sich oder einen anderen ausnützt.»
Unterstützt wurde dieses Gesetz unter anderem von der FDP. Ein Video aus dem Jahr 2014, das gerade im Internet kursiert, zeigt den heutige Appenzeller Ständerat Andrea Caroni (FDP), der behauptet, dass «es nicht zur Aufgabe von Journalisten gehört, geheime, intime, persönliche Daten, die gestohlen wurden, in den Medien auszubreiten.» Dafür gibt es auf Twitter viel Kritik für den gebürtigen St.Galler.