Ab sofort könnten Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Franken, die im vierten Quartal 2021 insgesamt einen Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent ausweisen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, Gesuche um finanzielle Unterstützung einreichen, teilte die Bündner Standeskanzlei am Montag mit. Die Gesuche müssen bis spätestens 15. Mai 2022 eingereicht werden. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Graubünden erarbeitet derzeit die notwendigen Grundlagen zur Umsetzung von weiteren Härtefallhilfen für das erste Quartal 2022. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, wie es weiter heisst.