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Armee setzt künftig auf Schiessplätzen am Säntis Mini-Drohnen ein

Solche Mini-Drohnen des Typs Black Hornet - hier ein Bild aus den Niederlanden -  dienen der Schweizer Armee zur luftgestützten Bildaufklärung - bald auch auf dem Armee-Schiessplatz am Säntis. (Archivbild)
Solche Mini-Drohnen des Typs Black Hornet - hier ein Bild aus den Niederlanden - dienen der Schweizer Armee zur luftgestützten Bildaufklärung - bald auch auf dem Armee-Schiessplatz am Säntis. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/EPA ANP/SEM VAN DER WAL
Durch die Modernisierung der Bodentruppen kommen auf den Armee-Schiessplätzen am Säntis in den nächsten Jahren neu auch Mini-Drohnen für die luftgestützte Bildaufklärung zum Einsatz. Dazu soll es ein Flugbeschränkungsgebiet im Alpstein geben.

Die Armee informierte am Mittwoch auf der Schwägalp über die Neuerungen. Mini-Drohnen ermöglichten den Truppen "eine einfache, zuverlässige, risikoarme Beschaffung und Verbreitung von Informationen in allen Lagen", hiess es in einer Mitteilung. Die Armee setzt vier verschiedene Typen von Mini-Drohnen ein.

Die Ausbildung von Mini-Drohnen-Piloten findet seit 2021 auf sieben Schiess- und Ausbildungsplätzen der Armee statt. Neu sei auch der Einsatz auf den Schiessplätzen auf den Säntisalpen und im Toggenburg geplant, hiess es. Um diesen Einsatz sicher durchzuführen, sei Mitte 2021 ein Flugbeschränkungsgebiet beantragt worden.

Befürchtungen aus der Bevölkerung

Gleichzeitig möchte die Armee die heutige Schiesszone verändern. "Entgegen einzelnen Befürchtungen aus der Bevölkerung geht es jedoch nicht darum, den Schiessplatz mehr zu nutzen", schreibt die Armee. Der Schiessplatz am Fuss des 2500 Meter hohen Säntis wird von der Armee während etwa 50 Tagen im Jahr genutzt.

Der Schiessplatz auf den Säntisalpen nahe der Schwägalp ist laut Communiqué einer der grössten Schiessplätze der Schweizer Armee. Um alle Interessierten über den Einsatz von Mini-Drohnen zu informieren und "um Missverständnisse auszuräumen", trafen sich Armee-Verantwortliche mit Vertretern regionaler Behörden und von Verbänden.

Die Belegung der Schiessplätze wird von der Armee mit Schiessanzeigen auf www.vtg.admin.ch bekanntgemacht. Flugbeschränkungsgebiete werden auf der Seite www.skybriefing.com in Bulletins und Briefings publiziert.

Keystone-SDA