Im Laufe der Verhandlung am Bezirksgericht Höfe wurde klar, dass beide Verkehrsteilnehmer provozierten. Sie fuhren auf dem Seedamm in Richtung Pfäffikon, wo der heute 27-jährige Deutsche seit Ausgang Rapperswil dem BMW «aufhockte» und immer wieder Lichtsignale gab. Bei der Auffahrt auf die A3 in Richtung Zürich fuhr er dann gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Höfe «wiederum mit so geringem Abstand hinter dem Personenwagen der Frau her, dass er nach rechts ausweichen musste, um eine Kollision zu vermeiden». Auf der Autobahn «wechselte er auf die Überholspur », fuhr auf gleicher Höhe wie die Frau, «wo er seinen Blick immer wieder zu ihr hinrichtete und in ihre Richtung mit den Händen gestikulierte ». Sie zeigte ihm, gemäss ihren Aussagen, den Mittelfinger. Durch diese Ablenkungen am Steuer geschah erneut ein Beinahe-Unfall, dies mit einem anderen Verkehrsteilnehmer.
Kollision nach Schikanestopp
Wirklich dicke kam es, als beide die Ausfahrt Halten ob Pfäffikon anfuhren. Auf der Ausfahrt habe der Deutsche stark abgebremst, einen Schikanestopp gemacht, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Fahrerin des BMW’s konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Heck des Wagens des Deutschen. Die Fahrerin erhielt später deswegen einen Strafbefehl, wegen nicht Beherrschen des Fahrzeuges, welchen sie akzeptierte. Damit war für sie die Sache erledigt
Noch Deutsche Nummernschilder
Der Deutsche musste sich nun vor dem Bezirksgericht Höfe erklären. In drei Punkten war er der groben Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. Durch «ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren sowie durch ungenügende Rücksichtnahme auf nachfolgende Fahrzeuge beim Abbremsen» und «durch mangelnde Aufmerksamkeit sowie Abgeben unnötiger Warnsignale». Zudem war er angeklagt wegen «Übertretung der Verkehrszulassungsverordnung». Er lebte zu diesem Zeitpunkt bereits über ein Jahr in der Schweiz und hatte noch keine Schwyzer Nummernschilder an seinem Ford.
Widersprüchliche Aussagen
Ebenfalls vor Gericht war die Fahrerin, sie war als Zeugin geladen. Auf eingehendes Nachfragen des Richters wurde klar, dass beide eine äusserst widersprüchliche Sicht der Geschehnisse hatten. So wurden Abstände zwischen den Fahrzeugen, gefahrene Geschwindigkeiten, selbst der Hergang und die genaue Örtlichkeit der Kollision höchst unterschiedlich geschildert.
Freispruch in zwei Punkten
Der fragil wirkende Angeklagte hoffte auf Freisprüche. Er erklärte, dass er glaubte, die Frau habe ihn ärgern wollen. Er habe nichts falsch gemacht, gab aber zu, bei der Ausfahrt Halten zu wenig aufmerksam gewesen zu sein, er hätte vor dem Abbiegen und Abbremsen wohl besser noch in den Rückspiegel geschaut. Seine Stimmung nach der Kollision beschrieb er als «aufgebracht» – bis er sah, dass die Frau schwanger war.
Der Angeklagte kam tatsächlich mit einem blauen Auge davon. Das Gericht sprach ihn in den zwei Hauptanklagepunkten frei. Einzig in Sachen «Verkehrszulassungverordnung » erhält er eine Busse von 300 Franken. Zudem muss er sich mit 400 Franken an den Verfahrenskosten beteiligen.