Die Bündner Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von insgesamt 22 landwirtschaftlichen Verordnungen. Für den Kanton Graubünden stehen insbesondere die beiden Themen Grossraubtiere und Strukturverbesserungen im Fokus des Verordnungspakets.
Keine Herdenschutzmassnahme
Allgemein bewertet es die Regierung als positiv, dass die Vorlage den Handlungsbedarf infolge der Präsenz von Grossraubtieren berücksichtigt. Sie hält aber fest, dass weitere Möglichkeiten zur Regulierung von Grossraubtier-Populationen als wichtiger Bestandteil des Herdenschutzes über die Jagdgesetzgebung umso mehr gefordert und eingeführt werden müssen. Ebenso weist die Regierung darauf hin, dass die Möglichkeit der vorzeitigen Abalpung keine Herdenschutzmassnahme ist. Die vorgeschlagenen Anpassungen zur Stärkung des Herdenschutzes werden zwar im Grundsatz unterstützt, allerdings darf die vorzeitige Abalpung nur eine übergangsmässige Notlösung sein, bis die Jagdgesetzgebung eine weitere Regulierung der Grossraubtier-Populationen zulässt.
Betreffend Strukturverbesserungen betont die Regierung, dass diese für Bergkantone von grösster Bedeutung sind. Angesichts der neuen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung ist eine Erhöhung der Kredite für Strukturverbesserungs-Massnahmen äusserst wichtig. Daher unterstützt der Kanton Graubünden jegliche dafür notwendige Massnahme.
Die Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössisches Departe-ments für Wirtschaft, Bildung und Forschung können unter www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#WBF eingesehen werden.
Unterstützung für Grossanlässe
Die Regierung erlässt die Verordnung zum kantonalen Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie.
Der Grosse Rat hat das kantonale Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in der Aprilsession 2022 beraten und mit 103 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Der Erlass wurde notwendig, weil der Bund den Schutzschirm verlängert hat und die bisherige Notverordnung zum Schutzschirm ausläuft. Mit einer Fortführung des Schutzschirms bis Ende 2022 wird den Veranstaltenden auch weiterhin eine Planungssicherheit gegeben. Dies ist vor allem bei einer allfälligen rückkehrenden Verschlechterung der epidemiologischen Lage sehr wertvoll.
Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung werden per 1. Mai 2022 in Kraft gesetzt.