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16.05.2022

Altersheim: Kanton stützt den Melser Gemeinderat

Das Altersheim Mels: Wird sich seine Zukunft bald weisen?
Das Altersheim Mels: Wird sich seine Zukunft bald weisen? Bild: Pressedienst
Das St. Galler Departement des Innern hat die Abstimmungsbeschwerde gegen den Melser Gemeinderat rund um die Zukunft des Gemeinde-Altersheims «vollumfänglich abgewiesen». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frohe Kunde für den Melser Gemeinderat: Das St. Galler Departement des Innern hat die von zwei Melser Stimmbürgern eingereichte Beschwerde gegen die Abstimmung betreffend Zusammenlegung des Altersheims Mels mit dem Pflegezentrum Sarganserland «vollumfänglich abgewiesen – soweit überhaupt darauf eingetreten wird». Das schreibt der Melser Rat in einer entsprechenden Medienmitteilung. Auf die Begründung für die Abweisung geht der Rat nicht ein, und auch das kantonale Departement des Innern wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern. Man kommentiere solchen Entscheide generell nicht, hiess es dazu. Abzuwarten bleibt, ob die Beschwerdeführer Rekurs gegen den Entscheid einlegen. Klarheit darüber dürfte in den ersten Juni-Tagen herrschen.

«Schwebesituation klärt sich»

Die Erleichterung über den Entscheid aus St. Gallen dürfte im Melser Rathaus gross sein – obschon dem Urteil damit im Moment noch die Rechtskraft fehlt. Désirée Guntli, die zuständige Leiterin des Ressorts Soziales und Gesundheit, wäre denn auch im «Sinne der Sache froh um definitive Klarheit», wie sie betont. Werde der Entscheid von den Beschwerdeführern nicht weitergezogen, hätte man rund vier Monate nach dem Bürgerbeschluss Gewissheit über die Zukunft des Altersheims Mels. «Die insbesondere für die Bewohnenden und die Mitarbeitenden des Altersheims belastende Schwebesituation würde sich damit klären. Dafür wäre ich sehr dankbar», wird Guntli in der Mitteilung zitiert.

Dem Projekt klar zugestimmt

Die Abstimmungsbeschwerde, die jetzt von Kanton St. Gallen abgewiesen wurde, geht auf den Urnengang vom 30. Januar 2022 zurück. An jenem Sonntag stimmte die Melser Stimmbürgerschaft mit 1451 Ja- zu 928 Neinstimmen einem Kredit von 3,59 Millionen Franken für die Zusammenführung des Altersheims Mels mit dem Pflegezentrum Sarganserland deutlich zu. Am 12. Februar erhoben zwei Melser Stimmbürger Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss und stellten den Antrag, dass «die Abstimmung … zu wiederholen», sei. Diesem Ansinnen schob der Rechtsdienst des Departementes des Inneren nun einen ersten Riegel. Wer die beiden Beschwerdeführer sind, ist bis heute offiziell nicht geklärt – öffentlich geäussert haben sie sich nie dazu.

von Reto Vincenz/pd