Die Anklagepunkte sind happig: Einem damals 32-jährigen Algerier wird vorgeworfen, am 13. Februar 2018 in einer Melser Asylunterkunft mit einem Küchenmesser 29 Mal auf das im Bett liegende Opfer eingestochen und dieses tödlich verletzt zu haben. Weiter wird ihm zur Last gelegt, am 31. Januar 2018 einen kurz unbeaufsichtigten Reisekoffer im Wert von 1000 Franken entwendet zu haben. Ausserdem soll er am 13. März 2018 ohne ersichtlichen Grund in seiner Zelle ein Fernsehgerät gegen die Zellentüre geworfen und beschädigt haben.
Mehrfach illegal im Land
Am 27. März 2018 habe er sodann nebst der Beschädigung des Schliessmechanismus des Fensters eine Latte der Sitzbank abgerissen und damit gegen die Zellentüre geschlagen, wodurch diese beschädigt worden sei. Vorgeworfen wird ihm weiter, seit ca. 2013 bis zur Verhaftung jeden Tag mindestens eins bis zwei Zigaretten mit Marihuana geraucht zu haben. Am 13. Februar 2018 habe er zudem drei Gramm Marihuana auf sich getragen und 3.9 Gramm Haschisch an seinem Wohnort aufbewahrt.
Schliesslich soll er sich trotz rechtskräftiger Wegweisungsverfügung mehrfach illegal in der Schweiz aufgehalten und sich ab dem 1. Juni 2017 teilweise nicht an die rechtskräftige Eingrenzungsverfügung gehalten haben.
Verteidigung will Strafmilderung
2020 forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren sowie Landesverweis von 15 Jahren und eine Verwahrung. Das Gericht folgte der Anklage in den meisten Punkten, setzte die Freiheitsstrafe allerdings etwas tiefer auf 16 Jahre fest und lehnte eine Verwahrung ab.
Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von höchstens sechseinhalb Jahren gefordert. Sie begründete dies mit der psychischen Verfassung des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Gemäss Anklageschrift will die Staatsanwaltschaft an ihren Anträgen von 2020 festhalten. Die Verteidigung wird wiederum auf Strafmilderung plädieren. Für den heutigen Prozesstag vor dem Kantonsgericht St.Gallen gelten verschärfte Sicherheitsmassnahmen.
Urteil folgt ...