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13.07.2022

Nackt-Grüsel verurteilt

Symbolbild
Symbolbild Bild: Kapo SG
Ein Rheintaler wurde immer wieder auffällig, weil er sein vermeintlich bestes Stück in der Öffentlichkeit entblösste. Nun wurde er per Strafbefehl verurteilt.

Im Rheintal wurde ein 39-jähriger Mann nach mehreren Exhibitionismus-Vorfällen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Gemäss Staatsanwalt habe sich der Mann oft auf Schularealen, in deren Nähe oder bei anderen öffentlichen Plätzen aufgehalten, wo er sein Glied zur Schau stellte oder sich selbst befriedigte, schreibt «20Minuten».  

Zweimal zur Anzeige gebracht

Im März 2021 beobachteten zwei Mädchen den Mann von einer Rutsche eines Kinderspielplatzes aus beim Onanieren, worauf die Eltern der Mädchen den Mann bei der Polizei anzeigten. Im August 2021 folgte eine zweite Anzeige gegen den Grüsel. Nachdem sich eine Frau am Abend auf einem Liegestuhl in ihrem Garten sonnte, hörte sie, wie ein Fahrrad beim angrenzenden Weg vorbeifuhr und bei ihrem Grundstück abrupt bremste.

Nach einigen Minuten vernahm sie ein Stöhnen und sah, wie sich der Verurteilte, onanierend auf dem Fahrradsattel, selbst befriedigte. Der Mann liess sich trotz lautem Schreien der Frau nicht wirklich beirren. Er als sie ihm mit der Polizei drohte, ergriff der Exhibitionist die Flucht. 

Geldstrafe fällig 

Anschliessend stellte die Betroffene nach dem Vorfall fristgerecht einen Strafantrag. Der Strafbestand lautet mehrfacher Exhibitionismus, wofür nach Art. 194 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe vorgesehen ist, die sich in diesem Fall auf 1200 Franken beläuft. Bei Nichtbezahlung wandelt sich die Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe um. Der Mann kann gegen den Strafbefehl noch Einspruch erheben. 

red/rheintal24/stgallen24/sardona24