In der Nacht vom 4. auf den 5. August 2022 wurde in der Gemeinde Pfäfers auf dem Brändlisberg im Calfeisental oberhalb St.Martin ein einjähriges Rind aus einer Jungviehherde von einem oder mehreren Wölfen gerissen. Die Alp liegt im eidgenössischen Jagdbanngebiet «Graue Hörner».
Am Freitagmorgen nutzten rund 30 Gänsegeier den Kadaver. Der herbeigerufene Wildhüter bestätigte anhand der Bissspuren den Wolfsriss und konnte zudem frischen Wolfskot und Haare für die genetische Untersuchung sicherstellen. Anhand der Genetik soll das Tier und seine Herkunft eruiert werden.
Bereits im Vorjahr wurde am 5. August 2021 eine Kuh von Wölfen im St.Galler Murgtal angegriffen. Diese Kuh hatte jedoch überlebt.
Schon 16 Schafe und 15 Ziegen im Kanton St.Gallen gerissen
Dieses Jahr bestätigte die kantonale Wildhut 16 Schafe und 15 Ziegen, die von Wölfen gerissen wurden − allesamt auf ungeschützten Herden. Die Risse erfolgten im Obertoggenburg, im Linthgebiet, im Werdenberg und im südlichen Sarganserland.
Sämtliche Wolfsnachweise werden laufend auf der Website des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei publiziert: Wolfsnachweise | sg.ch.
Rechtliche Voraussetzungen für Abschuss nicht erfüllt
Es ist das erste Mal, dass im Kanton St.Gallen Wölfe ein Stück Grossvieh töten.
Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss sind nicht erfüllt. Dazu müssen entweder mindestens zehn Schafe oder Ziegen innerhalb von vier Monaten aus einer geschützten Herde oder mindestens zwei Stück Grossvieh durch einen einzelnen Wolf gerissen werden. Abschüsse in Jagdbanngebieten sind zudem nicht zulässig.