Historisch wertvolle Gebäude und Anlagen müssen für kommende Generationen erhalten bleiben. Dies schreibt das st. gallische Baugesetz den Gemeinden vor. Entsprechend hat die Gemeinde Sargans ihre 25 Jahre alte Schutzverordnung den heute gültigen Anforderungen der Denkmalpflege angepasst und den Schutz verbessert und ausgeweitet. «Statt bisher 42 Objekte sollen künftig 146 Objekte unter Schutz gestellt werden, darunter die gesamte Sarganser Altstadt mit 60 Objekten, ein Ortsbild von nationaler Bedeutung», schreibt die Gemeinde Sargans in einer Medienmitteilung. Aus dem übrigen Gemeindegebiet findet sich im Inventar eine Auswahl historisch wertvoller und für die Siedlungsentwicklung wichtiger Bauten und Anlagen: das Schloss Sargans, Villen, Wohnhäuser, Kirchen, Kapellen, Brunnen, Brücken, Industrieanlagen, Verkehrswege, archäologische Stätten und sieben Ortsbilder. Als Grundlage zur Ausarbeitung diente auch das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos; siehe Box).
Gut besuchte Infoveranstaltung
An einer von gut 200 Bürgerinnen und Bürgern besuchten Infoveranstaltung haben die Sarganser Behörden die neue Schutzverordnung präsentiert. Gemeinderat Christian Lamm als Präsident der Baukommission, Moritz Flury als stellvertretender Leiter der kantonalen Denkmalpflege und die Kunsthistorikerin Annina De Carli-Lanfranconi, welche das Inventar der vorgeschlagenen Schutzobjekte erarbeitete, stellten die wesentlichen Grundzüge des Objektschutzes vor.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Gebäudes oder einer Anlage ins Inventar ist ein besonderer kultureller Zeugniswert. Dabei werden drei verschiedene Schutzformen unterschieden: Strukturschutz, Substanzschutz und Einzelschutz. Um die einzelnen Schutzvarianten und deren Auswirkungen aufzuzeigen, hat die Gemeinde Sargans ein eigenes Onlineportal eingerichtet (siehe Fussnote). Hier finden sich auch Downloads zu den einzelnen Objekten und den rechtlichen Grundlagen.
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens können die Bevölkerung sowie betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihre Anliegen und Kommentare bis am Freitag, 16. September 2022, deponieren. Sie können dies auf dem Onlineportal über das erstmals zur Verfügung stehende Tool «E-Mitwirkung» tun, aber auch direkt brieflich oder persönlich mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen. In der Folge wird die Schutzverordnung überarbeitet, vom Gemeinderat erlassen und öffentlich aufgelegt.
Kritische Voten
Die meisten Reaktionen auf die neue Schutzverordnung fielen an der Informationsveranstaltung kritisch aus – die Voten verliehen dem Widerstreit zwischen privatem und öffentlichem Interesse Ausdruck. Mehrere Eigentümer befürchteten bei einer Unterschutzstellung ihrer Liegenschaft einen Wertverlust sowie Einschränkungen und höhere Kosten bei Umbauten und Sanierungen. Andere hielten das vorgesehene Ausmass der Unterschutzstellung (146 Objekte) für zu hoch. Mehrere Voten betrafen das Gebiet an der Zürcherstrasse, wo künftig eine Strukturschutzzone eingerichtet werden soll: Es gehe nicht an, dass man die Gebäude zwar unter Strukturschutz stelle, aber nichts gegen den stetig zunehmenden (Schwer-)Verkehr tue, der die Häuser schädige, hiess es etwa.
Zweifel wurden in Bezug auf das Mitwirkungsverfahren und die Bereitschaft der Gemeinde geäussert, Anpassungen vorzunehmen. Gemeinderat Lamm versprach indes: «Wir werden jeden Hinweis sorgfältig prüfen.»