St. Gallen.– Das Sicherheits- und Justizdepartement hat per Mittwoch das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben. Wie die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen in einer Mitteilung schreibt, würden die Regengüsse und die kühleren Temperaturen der letzten Tage diese Aufhebung zulassen. Sie weist darauf hin, dass in der vergangenen Woche mehrere Regengüsse niedergingen. Diese fielen zwar regional unterschiedlich aus, konnten die Waldbrandgefahr aber in allen Regionen des Kantons deutlich entschärfen. In der aktuellen Woche ist das Wetter zwar sonnig und warm, Ende Woche dürfte das Wetter laut Prognosen des Kantons jedoch umschlagen und erneut Regen bringen. Zudem führen die kühleren Temperaturen in der Nacht morgens bereits zu Tau.
Auf Stufe 3 heruntergestuft
Die Waldbrandgefahr werde deshalb auf Stufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» reduziert. «Infolgedessen hebt der Kanton St. Gallen das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter) auf», so der genaue Wortlaut der Staatskanzlei. Im Wald und in Waldesnähe darf also wieder Feuer gemacht werden. Dennoch wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, weiterhin vorsichtig zu sein und die Feuerstellen beim Verlassen komplett zu löschen um die Brandgefahr zu minimieren. Zudem macht der Kanton darauf aufmerksam, dass die Gemeinden auf ihrem Gemeindegebiet weiterhin Feuerverbote erlassen können.
Während in grossen Teilen des Bündnerlands und im Wallis weiterhin Gefahrenstufe 4 «grosse Gefahr» oder sogar 5 «sehr grosse Gefahr» herrscht, wurde etwa in der Innerschweiz die Waldbrandgefahr schon auf Stufe 2 «mässige Gefahr» heruntergestuft.
Der kantonale Führungsstab St. Gallen wird die Situation rund um die Waldbrandgefahr und die Trockenheit weiterhin verfolgen. Aktuelle Informationen werden auf der Website des Kantons aufgeschaltet. (sl)