Zwei Landräte der Mitte verlangen in einer Motion eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Regelung, wonach ein Wahlvorschlag für den Landrat von mindestens zehn stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis unterzeichnet werden muss, soll wegfallen.
Der Regierungsrat kommt laut einer Mitteilung vom Donnerstag wie die Motionäre zum Schluss, dass die Regelung aufgehoben werden kann, da ihr keine Bedeutung mehr zukommt. Sie besteht seit der Einführung des Proporzwahlrechts im Kanton Glarus im Jahr 1920 und wurde als Hürde für Juxkandidaturen eingeführt.
Seit der Gemeindestrukturreform 2011 sind die Wahlkreise im Kanton Glarus aber markant grösser geworden und weisen überall mehr als zehn Sitze auf. "Damit erfüllen alleine die Kandidierenden einer Liste schon das Quorum an notwendigen Unterschriften für die Wahlvorschläge, womit die Bestimmung ins Leere führt", schrieb die Regierung. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, die Motion zu überweisen.