Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken
Ostschweiz
01.09.2022

Glarner Wahlgesetz soll vereinfacht werden

Blick auf das Rathaus Glarus. Das Glarner Wahlgesetz soll entrümpelt und die Wahl in den Landrat, das Parlament, vereinfacht werden. (Archivbild)
Blick auf das Rathaus Glarus. Das Glarner Wahlgesetz soll entrümpelt und die Wahl in den Landrat, das Parlament, vereinfacht werden. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Wahlvorschläge für das Glarner Parlament, den Landrat, sollen nicht mehr von mindestens zehn Stimmberechtigten unterstützt werden müssen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese Regelung aus dem Gesetz über die politischen Rechte zu streichen und eine entsprechende Motion zu überweisen.

Zwei Landräte der Mitte verlangen in einer Motion eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Regelung, wonach ein Wahlvorschlag für den Landrat von mindestens zehn stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis unterzeichnet werden muss, soll wegfallen.

Der Regierungsrat kommt laut einer Mitteilung vom Donnerstag wie die Motionäre zum Schluss, dass die Regelung aufgehoben werden kann, da ihr keine Bedeutung mehr zukommt. Sie besteht seit der Einführung des Proporzwahlrechts im Kanton Glarus im Jahr 1920 und wurde als Hürde für Juxkandidaturen eingeführt.

Seit der Gemeindestrukturreform 2011 sind die Wahlkreise im Kanton Glarus aber markant grösser geworden und weisen überall mehr als zehn Sitze auf. "Damit erfüllen alleine die Kandidierenden einer Liste schon das Quorum an notwendigen Unterschriften für die Wahlvorschläge, womit die Bestimmung ins Leere führt", schrieb die Regierung. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, die Motion zu überweisen.

Keystone-SDA