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Abstimmung vom 25. September: Darum geht's

Am 25. September 2022 befindet die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen über vier Vorlagen.
Am 25. September 2022 befindet die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen über vier Vorlagen. Bild: Pixabay / wilwest.ch / zVg
Am 25. September 2022 stimmt das Schweizer Stimmvolk über drei Vorlagen ab. Kantonal geht's um eine Vorlage. Linth24 hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Auf nationaler Ebene geht es um die Massentierhaltung, die AHV-Reform 21 und um eine Änderung bei der Verrechnungssteuer. Auf kantonaler Ebene um den Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West.

Vorlage 1: Massentierhaltungs-Initiative

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde.

Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen, und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten.

Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten.

Die Initiative hat im Wesentlichen fünf Forderungen formuliert:

  • Tierfreundliche Unterbringung und Pflege
  • Zugang ins Freie
  • Schonende Schlachtung
  • Maximale Gruppengrösse je Stall
  • Importvorschriften

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Nutztiere seien schon sehr gut geschützt. Immer mehr Tiere würden besonders tierfreundlich gehalten. Ein Importverbot für Produkte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung sei nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen und viele Lebensmittel würden teurer, so Bundesrat und Parlament. Die Schweiz habe eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren seien geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden, so der Bund. Dieser fördere zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich seien. Immer mehr Nutztiere würden zudem in speziell tierfreundlichen Ställen leben und hätten regelmässig Zugang ins Freie.

Anders sieht das das Initiativ-Komitee. Das Tierschutzgesetz werde oft als vorbildlich bezeichnet. Das Komitee findet jedoch, dass die Realität in der Landwirtschaft anders aussehe. Die Initiative fordert deshalb eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässigen Auslauf ins Freie, kleinere Gruppengrössen und eine schonende Schlachtung.

Vorlage 2: AHV-Reform 21

Am 25. September stimmen die Schweizer Stimmberechtigten auch über die Reform zur Stabilisierung der AHV ab. Diese Reform besteht aus zwei Vorlagen. Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft. Wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen durch die Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuer-Satzes von 2,5 auf 2,6 sowie des Normalsatzes von 7,7 auf 8,1 Prozent;
  • die Anpassung der Leistungen der AHV durch die Erhöhung des Rentenalters bei Frauen von 64 auf 65 Jahre und damit ein einheitliches Rentenalter für Frauen und Männer.

Die Erhöhung des Rentenalters bei den Frauen würde schrittweise erhöht und mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, würden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringe zudem mehr Flexibilität, so die Befürworter: Es werde möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.

«Es soll nicht auf Kosten der Frauen gespart werden»

Die Gegner argumentieren damit, dass Frauen bereits heute ein Drittel weniger Rente als Männer erhalten. Mit AHV 21 soll auf ihre Kosten gespart werden. Damit verlieren die Frauen ein Jahr AHV-Rente – das bedeute rund 26'000 Franken weniger Einkommen, so das Referendums-Komitee. Auch Ehepaare seien betroffen.

Vorlage 3: Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Bei der dritten nationalen Vorlage geht's um die Änderung der Handhabe der Verrechnungssteuer.

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies sei ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft, finden Bundesrat und Parlament. Um Geld aufzunehmen, würden viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern ausgeben, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum sollen inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver, argumentieren die Befürworter.

Weiter würde bei Annahme der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere wegfallen. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden.

Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute, so die Befürworter. Im günstigsten Fall könne sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Referendums-Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.

Die Hauptargumente der Gegner

Die Gegner sind der Meinung, dass nach der Stempelsteuer-Abstimmung schon wieder versucht wird, neue Privilegien für Konzerne und Grossanleger einzuführen. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer bringe den KMU, dem Gewerbe und dem Mittelstand nichts. Zudem reisse die Abschaffung ein Loch in die Bundeskasse, das am Ende der Mittelstand und das Gewerbe stopfen müsse. Die Verrechnungssteuer habe zum Zweck, Steuerhinterziehung zu vermeiden. Bei Annahme der Vorlage würden jährlich bis zu 800 Millionen Franken und 480 Millionen davon ins Ausland fliessen.

Kantonale Vorlage: Sonderkredit für Arealentwicklung Wil West

Im Kanton St.Gallen wird über einen Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West abgestimmt.

Im Westen der Stadt Wil – auf Gebiet des Kantons Thurgau – soll mit dem Entwicklungsschwerpunkt WILWEST in den nächsten 30 bis 40 Jahren ein attraktiver Standort für Gewerbe- und Industriebetriebe mit 2'000 bis 3'000 neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden. Das Gesamtvorhaben zur Standortentwicklung umfasst eine Reihe von raumplanerischen, verkehrlichen und infrastrukturellen Massnahmen, welche die Stärkung des Wirtschaftsstandorts, die Optimierung der Verkehrssituation sowie die Steigerung der Lebensqualität in der Stadt Wil und den umliegenden Gemeinden zum Ziel haben.

Für die Arealentwicklung und -vermarktung sind finanzielle Vorleistungen notwendig. Als grösster Grundeigentümer im Teilgebiet Münchwilen des Areals Wil West finanziert der Kanton St.Gallen in einem ersten Schritt die Erschliessung, die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb des Areals. In einem zweiten Schritt sollen dann die Grundstücke bzw. Baufelder marktgerecht veräussert werden. Zudem sind die Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton als Grundeigentümer die erforderlichen Aufgaben wahrnehmen kann, wie zum Beispiel den Aufbau einer Entwicklungs-
und Vermarktungsgesellschaft. Der Sonderkredit für die Finanzierung der notwendigen Vorleistungen und Arbeiten beträgt insgesamt 35 Mio. Franken.

Der St.Galler Kantonsrat erliess den Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West am 20. April 2022 mit 80:27 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Eine Volksabstimmung ist notwendig bei Gesetzen und Beschlüssen des Kantonsrates, die zu Lasten des Kantons für den gleichen Gegenstand eine einmalige neue Ausgabe von mehr als 15 Mio. Franken zur Folge haben.

Weiterführende Infos & Links

Nationale Vorlagen

Website des Bundes: www.admin.ch

www.massentierhaltung.ch
www.massentierhaltungsinitiative-nein.ch

www.sichereahv.ch
www.ahv21-nein.ch

www.zukunft-sichern.ch
www.steuern-mit-vernunft.ch

Kantonale Vorlage

Website des Kantons St.Gallen: www.sg.ch

wilwest.ch

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