Damit seien gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung die Kriterien für einen Wolfsabschuss erfüllt, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Montag mit. Die Abschussbewilligung gilt ab sofort für eine Dauer von 60 Tagen.
Auf zwei Schafalpen in der Gemeinde Flums wurden im laufenden Alpsommer 15 Schafe durch Wölfe getötet oder so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten. Auf einer der beiden Alpen, die durch Herdenschutzhunde geschützt ist, rissen die Wölfe zehn Schafe.
Mutmasslich hätten zwei Wölfe die Schäden verursacht, die bereits in den Vorjahren im Gebiet genetisch nachgewiesen wurden, schreibt der Kanton. Es handle sich um ein Männchen und ein Weibchen ohne Nachwuchs. Das Wolfsmonitoring habe keine Nachweise von Jungwölfen ergeben.