Sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel seien in diesem Jahr Regulierungsabschüsse getätigt worden. Aus dem Beverinrudel wurden zwei Jungwölfe und aus dem Wannaspitzrudel ein Jungwolf erlegt. Nun soll weitere Abschüsse folgen. Die Begründung: Im Verlauf des Alpsommers seien sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel höhere Welpenzahlen bestätigt werden, als dies erste Sichtungen nahegelegt hätten. Beim Beverinrudel wurden Ende August sieben Welpen nachgewiesen, beim Wannaspitzrudel gelang im September der Nachweis von sechs Welpen. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung dürfe im Rahmen einer Rudelregulation bis zur Hälfte dieser Jungtiere erlegt werden. Das Bafe habe nun den entsprechenden Gesuchen des Kantons Graubünden ugestimmt. Im Wannaspitzrudel dürfen demnach zusätzlich zum bereits erlegten Jungwolf zwei weitere Jungwölfe erlegt werden.
Vatertier des Beverinrudels soll erlegt werden
Aufgrund des Nachweises einer höheren Reproduktionszahl beim Beverinrudel wurde neben den zwei bereits Ende Juli erlegten Tieren ein dritter Wolf zum Abschuss freigegeben. Dabei darf entweder ein weiterer Jungwolf erlegt werden oder das Vatertier «M92». Aufgrund seines besonders problematischen Verhaltens soll mit dem dritten Abschuss das Vatertier «M92» erlegt werden, heisst es in der Mitteilung des Kantons Graubünden.
Die Frist für den Abschuss des Vatertieres endet am 31. Januar 2023, diejenige für Abschüsse von Jungwölfen endet am 31. März 2023. (rv)