Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche (Heks) führt in der Ostschweiz bereits seit längerem eine Rechtsberatungsstelle für Asylrecht. Nun soll das Angebot ergänzt werden.
Seit einigen Jahren erhalte die Stelle viele Anfragen zum Ausländerrecht, heisst es in der Vorlage zum Lotteriefonds. Deshalb sei nun eine zweite Beratungsstelle für Ausländerrecht geplant, die bei rechtlichen Verfahren beraten und in aussichtsreichen Fällen die Rechtsvertretung übernehmen könnte.
Gleichzeitig würde damit eine Ostschweizer Auskunftsstelle für Behörden, Gemeinden und Dritte entstehen, erklärte die Regierung. Sie will den Aufbau für drei Jahre mit insgesamt 90'000 Franken aus dem Lotteriefonds unterstützen.
Die gesamten Aufwendungen für das neue Angebot betragen 376'000 Franken. Stiftungen und Kirchgemeinden haben bereits 137'000 Franken zugesichert. Dazu kommen Eigenmittel des Heks sowie eigene Erträge von zusammen 110'000 Franken. Der Rest von 129'000 Franken soll von den Ostschweizer Kantonen sowie von Gemeinden zusammenkommen.
Streichungsantrag gestellt
Die Finanzkommission will den Beitrag streichen. Laut Kommissionspräsident Christof Hartmann (SVP) gibt es dafür zwei Gründe: Die Mehrheit sei der Überzeugung gewesen, dass sich die Stelle auch nach drei Jahren Aufbau nicht selber finanzieren werde. Man habe weitere künftige Beiträge verhindern wollen.
Einzelne Mitglieder hätten die Stelle aber auch inhaltlich kritisiert, weil sie Partei ergreife und Verfahren führen wolle, erklärte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.