Viele dieser Fahrzeuge entsprechen zudem nicht den Vorschriften und deren Verwendung ist auch für Erwachsene auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten. Das heisst, sie dürfen nur auf abgesperrten Arealen verwendet werden. Neben strafrechtlichen Folgen können im Schadensfall Versicherungen nicht kalkulierbare Regressforderungen stellen.
Mit dem Black Friday wird traditionell das Weihnachtgeschäft eröffnet. Der Handel bietet zahlreiche Trendfahrzeuge, teilweise zu Schleuderpreisen, an. Beim Kauf ist jedoch Vorsicht geboten. Kinder unter 14 Jahren dürfen diese Fahrzeuge nicht verwenden. Erst ab 14 Jahren ist das Fahren mit einem Führerausweis der Kat. M oder G erlaubt. Ab 16 Jahren ist die Benützung frei. Zudem darf ein grosser Teil der Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden, da sie die geltenden Vorschriften nicht erfüllen (Regeln siehe Infobox).
Wir bitten die Bevölkerung, auf den Kauf von Trendfahrzeugen wie E-Trottinette für Kinder grundsätzlich zu verzichten. Die Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist illegal und Kinder sind entwicklungsbedingt nicht in der Lage, diese Fahrzeuge sicher zu beherrschen. «E-Trottinette sind keine geeigneten Geschenke für Kinder», sagt Erwin Gräni, Chef Prävention der Luzerner Polizei.
Fahrberechtigten raten wir, sich vor dem Kauf genau über die geltenden Vorschriften zu informieren. Ist dies nicht der Fall, geht man ein hohes Risiko ein, ein auf öffentlichen Verkehrsflächen illegales Fahrzeug zu erwerben und zu verwenden. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen bei einem Unfall Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden.