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Pfäfers
09.12.2022

Zukunft der Klinik St. Pirminsberg in Pfäfers wird diskutiert

Werden Thema im Kantonsrat: Die Gebäude der Klinik St. Pirminsberg in Pfäfers.
Werden Thema im Kantonsrat: Die Gebäude der Klinik St. Pirminsberg in Pfäfers. Bild: Pressedienst
An der Klinik St. Pirminsberg in Pfäfers nagt der Zahn der Zeit. Auf kantonaler Ebene wird deshalb über das weitere Vorgehen debattiert. In der kommenden Februarsession geht die Vorlage an den Kantonsrat.

Die Gebäude der Psychiatrieverbunde in Wil und Pfäfers genügen den Anforderungen an eine zeitgemässe Betreuung nicht mehr. Deshalb sollen sie umgebaut werden. Da schreibt die St. Galler Staatskanzlei am Freitag in einer Medienmitteilung.  Die Regierung habe deshalb in einem ersten Schritt Arealstrategien erarbeitet, die sie dem Kantonsrat vorlegen werde. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat auf den Bericht einzutreten und schlägt einen Auftrag an die Regierung vor.

 

Veraltete Infrastruktur

Zu Begründung heisst es in der Mitteilung, dass die Leistungen im Psychiatriebereich vor bedeutenden Umbrüchen ständen. Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimierung sowie die Attraktivität für Mitarbeitende, Zuweisende sowie Patientinnen und Patienten würden laufend wichtiger. Die veraltete, teils unter Denkmalschutz stehende bauliche Infrastruktur in Pfäfers und Wil erschwere dabei die Einführung neuer, optimierter Prozesse. Mit dem Bericht «Arealstrategien zur baulichen Entwicklung des Psychiatrieverbundes an den beiden Standorten Eggfeld in Wil und St.Pirminsberg in Pfäfers» sollen zeitgemässe Infrastrukturen für eine gute Behandlung der Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Dafür müssten bestehende Flächen besser genutzt und die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude erneuert werden.

Die Regierung will zu einem späteren Zeitpunkt eine Immobilienübertragung vom Kanton an den Psychiatrieverbund – unabhängig von der Umsetzung der beiden Arealstrategien – überprüfen lassen.

Kommission stellt Fragen

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates begrüsst die geplanten Optimierungen, stellte gleichzeitig aber auch zahlreiche Fragen, wie es in der Mitteilung heisst. Deshalb soll die Regierung damit beauftragt werden, bei der Unterbreitung künftiger Botschaften und Berichte zur baulichen Entwicklung an den beiden Standorten gewisse Fragestellungen zu berücksichtigen.

Erstens sollen die Vor- und Nachteile einer teilweisen oder vollständigen Übertragung der Liegenschaften an den Psychiatrieverbund aufgeführt und der Entscheid der Regierung begründet werden. Zweitens soll eine Kostenaufteilung zeigen, welche Ausgaben durch die tatsächlichen Betriebsbedürfnisse und welche aufgrund denkmalpflegerischer Aufgaben entstehen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession 2023 in einziger Lesung. (rv/sk)

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