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Mutmasslicher Brandstifter von Schiers bestreitet Vorwürfe

Ein junger Afrikaner muss sich vor Gericht dem Vorwurf der Brandstiftung stellen. Trotz vorgängigem Geständnis bestritt er die Vorwürfe. (Archivbild)
Ein junger Afrikaner muss sich vor Gericht dem Vorwurf der Brandstiftung stellen. Trotz vorgängigem Geständnis bestritt er die Vorwürfe. (Archivbild) Bild: Kantonspolizei Graubünden
Ein Afrikaner hat sich am Donnerstag vor dem Regionalgericht Prättigau/Davos in Klosters GR dem Vorwurf der Brandstiftung gestellt. Trotz vorgängigem Geständnis stritt er vor Gericht die Vorwürfe ab. Ihm droht ein Landesverweis.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 2. August 2021 kurz vor Mitternacht den Güterschuppen am Bahnhof in Schiers GR angezündet zu haben. Mehrere Feuerwehren mit über 50 Einsatzkräften löschten den Grossbrand während vier Stunden. Der angerichtete Sachschaden belief sich auf rund 1,2 Millionen Franken.

In vorherigen Einvernahmen hatte er laut der Richterin die Tat anerkannt. Er sei betrunken gewesen und habe nicht gewusst, was er tat. Weiter habe er sich auf Bildern der Überwachungskamera erkannt. Auch die Kleidung, die bei den Aufnahmen zu sehen waren, wurde bei ihm gefunden. Alle Indizien würden dafür sprechen, dass er das gewesen sei, sagte die Richterin am Donnerstag.

Vor Gericht zog der 30-Jährige seine Aussage zurück. Er habe bei der Einvernahme unter Depressionen gelitten und nicht gewusst, was er sagte. Er wisse nichts von einer solchen Tat. Er könne sich nur daran erinnern, dass ihn die Polizei in der Nacht der mutmasslichen Brandstiftung zuhause festgenommen hatte. Er sei kein schlechter Mensch.

Vorsatz versus Fahrlässigkeit

Die Staatsanwaltschaft warf dem Eritreer vor, er sei nicht glaubwürdig. Er habe seine Aussagen im Vorfeld mehrfach geändert. Vor Gericht unterstellte der Staatsanwalt dem jungen Mann Rache als Motiv. Er hätte sich in Schiers nicht wohlgefühlt, sich nicht integriert und mehrfach randaliert. Der Beschuldigte habe vorsätzlich gehandelt.

Der Verteidiger hingegen zeichnete das Bild eines traumatisierten, psychotischen Mannes. Er sei einsam gewesen, depressiv und suizidal. Es sei einzig belegt, dass der Beschuldigte auf einer Bank beim Güterschuppen eine Zigarette geraucht hatte. Erst Minuten nachdem er den Ort verliess, sei der Brand ausgebrochen. Deshalb müsse man davon ausgehen, dass er die Zigarette fahrlässig weggeworfen hatte und diese den Brand verursachte.

Die Forderungen gehen demnach weit auseinander - der Staatsanwalt verlangte unter Einbezug weiterer kleinerer Delikte eine Freiheitsstrafe von 52 Monaten und einen 12-jährigen Landesverweis - der Verteidiger plädierte auf 16 Monate.

Keystone-SDA