Der Mann sitzt bereits seit dem 3. August 2021 in Haft - zuerst in Untersuchungshaft, seit Januar im vorzeitigen Strafvollzug. Diese Zeit wird ihm an das Strafmass von 26 Monaten angerechnet. Ausserdem muss er obendrauf eine Busse von 600 Franken für weitere Delikte zahlen. Danach muss er die Schweiz für acht Jahre verlassen.
Wohin es für ihn geht, ist zur Zeit noch unklar. Dies sei Sache der Vollzugsbehörden, erklärte die zuständige Richterin am Montag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Afrikaner habe aber noch seine Eltern im Heimatland Eritrea. Ausserdem flüchtete er damals wegen Perspektivlosigkeit - und nicht wegen einer Bedrohung.
Vorsatz versus Fahrlässigkeit
Das Gericht sah es als erwiesen, dass der Eritreer am 2. August 2021 kurz vor Mitternacht den Güterschuppen am Bahnhof in Schiers GR vorsätzlich angezündet hatte. Man habe auf einer Überwachungskamera gesehen, wie der Mann zuerst knapp zwei Stunden auf einer Bank am Gebäude verweilte, Bier trank und eine Zigarette rauchte, erklärte die Richterin. Als er sich dann entfernte, sei binnen Sekunden das Feuer ausgebrochen. So intensiv, dass es unmöglich von der Zigarette stammen könnte.
Genau dies bekräftige der Verteidiger jedoch vor Gericht am vergangenen Donnerstag. Der Mann habe fahrlässig gehandelt und die Zigarette unvorsichtig weggeworfen. Er forderte 16 Monate für den Beschuldigten.
Fakt ist, dass der Güterschuppen und das daran angebaute Bahnhofsgebäude in Schiers komplett zerstört wurden. Zwei Personen, die sich in einer Wohnung im Bahnhofsgebäude befanden, konnten sich in Sicherheit bringen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine 52-monatige Freiheitsstrafe und einen 12-jährigen Landesverweis. Sie war der Ansicht, der Mann habe aus Rache vorsätzlich anderen Menschen mit seiner Brandstiftung schaden wollen.
Dies jedoch sah das Gericht anders. Der Mann sei in seinem Alkoholrausch zu "Dummheiten" bereit gewesen - habe das Feuer vorsätzlich gelegt, aber könne nicht gewusst haben, dass sich zu dieser Zeit noch Personen im Gebäude befanden. Auch das Motiv "Rache" könne ihm nicht bewiesen werden, so die Richterin.
Psychose versus Alkoholmissbrauch
Vor Gericht zeichnete der Verteidiger des Afrikaners das Bild eines von der Flucht aus seiner Heimat schwer traumatisierten Mannes. Er sei depressiv gewesen, sogar suizidal. Er habe in einer Einvernahme gesagt, es "wäre besser gewesen, wenn er bei seiner Flucht über das Mittelmeer ertrunken wäre". Der 30-jährige habe zum Tatzeitpunkt unter einer Psychose gelitten.
Obwohl nie ein psychisches Gutachten erstellt wurde, sah das Gericht diese Begründung nicht als erwiesen an. Laut eigenen Aussagen war der Mann "nicht er selbst" wenn er getrunken hatte. Seine Delikte seien immer dann entstanden, wenn er alkoholisiert gewesen sei. Ausserdem wurde dem Beschuldigten vor seiner mutmasslichen Brandstiftung eine psychische Therapie angeboten, die er von sich aus wieder abbrach.
Die Parteien haben nun bis Ende Jahr Zeit, das Urteil gegen den Eritreer weiterzuziehen.