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Walenstadt
25.12.2022

St. Luzisteig soll 325 Asylsuchende erhalten

Bild: Marco Schnell
Auf dem Waffenplatz St. Luzisteig sollen in den nächsten Wochen laut Staatssekretariat für Migration rund 325 Asylsuchende einquartiert werden. Für die beiden Standortgemeinden Fläsch und Maienfeld hat aber nicht der Bund, sondern die Waffenplatzkommission das letzte Wort.

Das Staatsekretariat für Migration (SEM) registriert zurzeit bekanntlich eine aussergewöhnlich hohe Zahl von Asylsuchenden. Hinzu kommen pro Woche mehrere Hundert Personen aus der Ukraine, welche ein Gesuch für den Schutzstatus S stellen. «Aus diesem Grund sind unsere Unterbringungsstrukturen seit längerem stark ausgelastet. Damit wir auch weiterhin alle Asyl- und Schutzsuchenden aufnehmen und betreuen können, sind wir auf die Unterstützung der Armee angewiesen. Diese stellt uns bereits mehrere Unterkünfte vorübergehend zur Verfügung», begründet das SEM den vorgesehenen Bezug des Waffenplatzes St. Luzisteig als Asylunterkunft gegenüber dem P&H.

Bund will Militäranlagen nutzen
Das SEM sieht vor, in der Kaserne St. Luzisteig – nebst anderen neuen Standorten – rund 325 Plätze für maximal vier Monate zu nutzen. «Der Bund kann eigene Militäranlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzen, wenn die regulären Unterkunftsplätze nicht mehr ausreichen. Es ist vorgesehen, dort primär Asylsuchende unterzubringen, bis deren Asylverfahren abgeschlossen ist. Wer den Schutz der Schweiz erhält, wird einem Kanton zugewiesen, der für die Integration der betreffenden Personen zuständig ist (mit finanzieller Unterstützung des Bundes). Wer einen negativen Entscheid hat und weggewiesen wird, muss die Schweiz verlassen», hält das SEM weiter fest.

Gemeinden wehren sich
Weniger klar beurteilen die beiden Standortgemeinden Fläsch und Maienfeld das Vorhaben des Bundes. Einerseits sei man über die Art und Weise der kurzfristigen Kommunikation verärgert; anderseits wisse man auf Gemeindeebene weder von Bund noch vom Kanton, welche Konsequenzen eine solche Umnutzung mit sich ziehe, erklärt Heinz Dürler, Stadtpräsident von Maienfeld, auf Anfrage. Das letzte Wort habe im Fall St. Luzisteig grundsätzlich nicht der Bund, sondern die Waffenplatzkommission. Entsprechende rechtliche Grundlagen seien in der «Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentum Liechtensteins und dem Schweizerischen Bundesrat über die Nutzung und den Betrieb des Waffenplatzes St. Luzisteig» aus dem Jahr 2011 geregelt. Aus diesen Gründen werde man sich beim Bund entsprechend wehren; zumindest dass die in Aussicht gestellt temporäre Nutzung bis Ende Mai 2023 nicht weiter verlängert werde, stellte Dürler in Aussicht.

Marco Schnell