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06.01.2023

Hunde müsse registriert sein

Stellen Sie sicher, dass Ihr vierbeiniger Liebling ordnungsgemäss registriert ist.
Stellen Sie sicher, dass Ihr vierbeiniger Liebling ordnungsgemäss registriert ist. Bild: josera.de
Die Registrierung von Hunden in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) ist nicht nur obligatorisch, sondern auch sinnvoll.

Gemäss Tierseuchenverordnung muss jeder Hund bei der Abgabe, jedoch spätestens im Alter von drei Monaten, durch einen Tierarzt gechipt und im AMICUS registriert werden. Jeder Halterwechsel muss innerhalb von 10 Tagen in der Hundedatenbank erfasst werden. 

Registrierung von importierten Hunden

 Wenn ein Hund aus dem Ausland eingeführt wird, muss er beim Zoll angemeldet und innerhalb von 10 Tagen durch einen Schweizer Tierarzt registriert werden. Gerade bei importierten Hunden kommt es oft vor, dass sie entweder gar nicht im AMICUS registriert oder gar nicht an die neuen Besitzer übertragen werden. Der Chip allein genügt nicht! Stellen Sie bei der Übernahme eines Hundes unbedingt sicher, dass er korrekt eingeführt und auf Sie eingetragen wird!

Wer noch keine Personen-Identifikation für die Hundedatenbank AMICUS hat, erhält sie bei der Hundekontrolle. Melden Sie dazu Ihren Hund gleich online bei der Hundekontrolle an oder senden Sie eine E-Mail an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung von AMICUS mit einer Pet- Card, auf der die Chip-Nummer ersichtlich ist. Melden Sie sich bitte bei der Hundekontrolle, wenn Sie für Ihren Hund keine Karte haben.

Melden Sie bei einem Umzug dem Einwohneramt auch, dass Sie einen Hund besitzen. Die Adressänderung in der Hundedatenbank AMICUS wird dann für Sie vorgenommen.

Rheintal24