Gemäss Tierseuchenverordnung muss jeder Hund bei der Abgabe, jedoch spätestens im Alter von drei Monaten, durch einen Tierarzt gechipt und im AMICUS registriert werden. Jeder Halterwechsel muss innerhalb von 10 Tagen in der Hundedatenbank erfasst werden.
Registrierung von importierten Hunden
Wenn ein Hund aus dem Ausland eingeführt wird, muss er beim Zoll angemeldet und innerhalb von 10 Tagen durch einen Schweizer Tierarzt registriert werden. Gerade bei importierten Hunden kommt es oft vor, dass sie entweder gar nicht im AMICUS registriert oder gar nicht an die neuen Besitzer übertragen werden. Der Chip allein genügt nicht! Stellen Sie bei der Übernahme eines Hundes unbedingt sicher, dass er korrekt eingeführt und auf Sie eingetragen wird!