Alt-Bundesrichter Peter Karlen stellt in einem Gutachten zu den Wegen um Seen fest: «Der Gemeinde steht weder sachlich noch zeitlich oder örtlich ein Entscheidungsspielraum zu.»
Das Gutachten wurde im Jahr 2021 für einen Rechtsstreit im Kanton Zürich erstellt. Der Verein «Rives Public» (siehe Info-Box) ist aber der Meinung, dass dieses Gutachten auch für Rapperswil gelte. Und weil das so sei, hätten alle Abmachungen mit Roger Federer und seines Bauprojektes bezüglich Seeweg keine Gültigkeit.
Ist das Gutachten für St.Gallen gültig?
Gegenüber der Linth Zeitung sagte Alt-Bundesrichter Peter Karlen, dass die Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden je nach Kanton anders geregelt sei. Man könne sei Gutachten für Zürich nicht einfach auf einen anderen Kanton übertragen.
Die Zeitung schreibt: «Im St.Galler Richtplan steht überdies explizit,dass beim Seeuferweg die Gemeinde federführend ist». Ob «federführend» auch «rechtsverbindlich» heisst, ist damit aber nicht geklärt.
Der Kanton hat sich bisher dazu nicht geäussert.
Für Stöckling ist die Bevölkerung entscheidend
Auch der Rapperswiler Stadtpräsident und Jurist Martin Stöckling ist sich nicht sicher, ob das Gutachten auf für Rapperswil gelte. Er habe die Schrift von Alt-Bundesrichter Peter Karlen «noch nicht en détail studiert», schreibt die Linth Zeitung.
Allerdings, so Stöckling, sei nicht die Zuständigkeit das Thema, sondern ob es in der Bevölkerung «einen Wunsch und Bedarf nach einem solchen Weg gibt.»
Kritik am Ping Pong Spiel
Martin Stöckling kickt mit seiner Aussage den juristischen Ball in ein anderes Spielfeld. Ist der Wunsch der Bevölkerung entscheidend oder ist es das Bundesrecht und die kantonalen Bestimmungen?
Für Victor von Wartburg, Präsident von «Rives Publique» sind diese immer neuen Fragestellungen nur Ausdruck von etwas, was seit Jahren praktiziert wird. Es sei ein «sehr bekanntes Pingpong-Spiel, um Verwirrung zu stiften und Zeit zu gewinnen»