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Sargans
17.01.2023
17.01.2023 15:09 Uhr

Mit vereisten Scheiben unterwegs

Bild: Kantonspolizei St. Gallen
Am Montagmorgen, 16. Januar, in der Zeit zwischen 6.20 Uhr und 7.15 Uhr, sind in Sargans (sowie in Kaltbrunn, Gams, Grabs und Uznach) sechs Autos und ein Lieferwagen angehalten worden, welche die Front- und teilweise Seitenscheiben nicht genügend vom Eis befreit hatten. Die fehlbaren Fahrzeugfahrenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Anlässlich Patrouillenfahrten konnten in Sargans, Kaltbrunn, Gams, Grabs und Uznach fünf Autofahrer, eine Autofahrerin sowie ein Lieferwagenfahrer von Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen angehalten werden. Es wurde festgestellt, dass die Autos vereiste Front- und teilweise Seitenscheiben hatten. Diese wurden nicht genügend vom Eis befreit. Die fehlbaren Fahrzeugfahrenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es gemäss der Mitteilung der Kantonspolizei St. Gallen folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden. Bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern muss ebenfalls allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden. Motorhaube und Fahrzeugdach müssen ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden, damit weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr geraten.

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlung sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer und Gucklochfahrerinnen unter folgendem Link nachzulesen. (pd)

kapo/Sardona24