Der Autofahrer fuhr mit seinem Cabrio nachts im August 2022 von Hintergoldingen Richtung Neuhaus, als er in einer Kurve die Kontrolle über sein Auto verlor, einen Weidezaun durchbrach und mit einer Kuh kollidierte. Er nahm sofort Reissaus und überliess das schwerverletzte Tier seinem Schicksal. Erst am nächsten Morgen wurde es durch den Besitzer entdeckt und vom anschliessend gerufenen Tierarzt von seinen Leiden erlöst. Nach einem Zeugenaufruf der Kapo stellte sich der Autofahrer schliesslich selbst.
Happige Kosten
Wie die Linth-Zeitung schreibt, erhielt der junge Mann kürzlich einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Uznach. Diese sprach ihn wegen Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie Tierquälerei schuldig. Er muss nun eine Busse, eine Geldstrafe sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 10'350 Franken bezahlen.
Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass der Lenker durch ein Gespräch mit einem Beifahrer abgelenkt wurde, als plötzlich ein Fuchs auftauchte. Während des Bremsvorgangs, verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, sei von der Strasse abgekommen und habe auf einer Weide schliesslich die Kuh gerammt.
Offenbar war er beim Unfall auch nicht nüchtern. Da er in der Vergangenheit bereits einmal wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt worden war, beging er Fahrerflucht. Die Staatsanwaltschaft schreibt, dass dem Mann bewusst war, wie schwerwiegend der Zusammenprall mit dem Tier war und habe dessen Schmerzen verlängert, da er sich nicht um Hilfe bemüht habe.
Führerscheinentzug noch nicht klar
Ob der Verurteilte den Führerausweis abgeben muss, ist noch nicht klar. «Wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist, prüfen wir im separaten Verfahren, ob eine Massnahme auszusprechen ist», wird der Leiter des Bereichs Administrativmassnahmen/Rechtsdienst, Tobias Angehrn, nach dem Unfall zitiert.