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Junger Trunkenbold schreit rum und weckt Nachbarn

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: pixabay.com
Am frühen Donnerstagmorgen hat ein Betrunkener die Stadtpolizei mehrere Stunden beschäftigt. Er war alkoholisiert und schrie in der Öffentlichkeit laut herum. Der Mann wurde in polizeilichen Gewahrsam genommen.

Am Donnerstag, kurz vor 3 Uhr, wurde die Polizei auf einen 19-jährigen Mann aufmerksam gemacht, der durch Schreie und Tritte gegen seine Haustür die Nachbarschaft weckte. Der 19-jährige Schweizer hatte seine Hausschlüssel nicht bei sich, doch er versicherte, die Nacht bei einem Kollegen zu verbringen.

Im Verlauf der Nacht ist der Mann zwei weitere Male negativ aufgefallen und wurde deshalb auf den Polizeiposten genommen. Eine Atemalkoholprobe ergab 1,9 Promille. Auch auf dem Polizeiposten beruhigte sich der Mann nicht. Ein Amtsarzt attestierte ihm die Hafterstehungsunfähigkeit, worauf seitens Polizei aufgrund von Fremdgefährdung und Nichtgewähren von Ruhe und Ordnung der polizeiliche Gewahrsam verfügt wurde.

Kurz vor dem Mittag wurde der Mann wieder entlassen. Er wurde gebüsst und für 30 Tage weggewiesen.

Unter dem Begriff Hafterstehungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person, einer Einrichtung des Strafvollzugs ohne Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung zugeführt zu werden. Die Hafterstehungsfähigkeit ist eine Rechtsgüterabwägung zwischen medizinischen Faktoren und dem Strafanspruch des Staates.

(Quelle: Praxis Suchtmedizin)

pez/pd