Seit 1996 befindet sich das Kreisgericht St. Gallen in einem Provisorium am Bohl und hält seine Verhandlungen im Amtshaus an der Neugasse ab. Bis 2028 soll das Gericht als Ganzes in den repräsentativen klassizistischen Bau aus dem 19. Jahrhundert gegenüber der St. Galler Kantonalbank umziehen.
Die Lösung mit zwei Standorten sei unzulänglich für den Betrieb eines Kreisgerichts, schrieb die vorberatende Kommission des Kantonsrats. So sei im Gebäude am Bohl eine Trennung des internen und des öffentlichen Bereichs nicht möglich. Die Sicherheit sei ungenügend und die Räume zu lärmig.
Für den Umbau ist ein Architekturwettbewerb geplant. Das letzte Wort zum Projekt haben die Stimmberechtigten. Die Volksabstimmung könnte im Herbst 2023 stattfinden.