Vier Personen wurde der Führausweis abgenommen, einem Mann wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt und einem weiteren wurde die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt. Eine Frau musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben.
In der Nacht auf Samstag zeigte die Atemalkoholprobe eines 32-Jähriger in St.Margrethen den Wert von 0.64mg/l; der Führerausweis für die Schweiz wurde ihm aberkannt. Kurz davor wurde ein 33-Jähriger in St.Gallen gestoppt; er stand unter Alkoholeinfluss und durfte nicht weiterfahren. In St.Gallenkappel war ein 52-Jähriger alkoholisiert unterwegs; bei ihm wurde eine Blutprobe angeordnet und er durfte sein Billett abgeben. Dasselbe Schicksal widerfuhr am Freitagabend einer 54-Jährigen in Schmerikon und einem 30-Jährigen in Uzwil. Beiden wurde der Führerausweis wegen alkoholisierten Fahrens abgenommen. Die 58-Jährige, die am selben Abend in Gossau ihr Billett abgeben musste, wurde als fahrunfähig eingestuft und musste sich einer Blut- und Urinprobe unterziehen.
Alle sechs Autofahrerinnen und Autofahrer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.