In verschiedenen Steinwildkolonien mit zunehmenden Beständen wird im Herbst 2023 neben der regulären Steinwildjagd eine Regulationsjagd auf Steingeissen durchgeführt. Die zur Teilnahme zugelassenen Jägerinnen und Jäger dürfen dabei zwei nicht säugende Steingeissen erlegen. Damit möglichst keine Konkurrenz mit der regulären Steinwildjagd entsteht, bei welcher vor dem Bockabschuss eine nichtsäugende Geiss erlegt werden muss, werden die Jagden zeitlich gestaffelt oder räumlich getrennt durchgeführt. Beide Jagden finden in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 15. November statt und dauern 20 Jagdtage pro Jägerin oder Jäger. Über den ganzen Kanton werden 27 Jägerinnen oder Jäger zur Regulationsjagd auf Steingeissen zugelassen, wodurch ein Mehrabschuss von 54 Geissen (+22%) erzielt werden soll.
Regulationsjagd auf Steingeissen 2023

Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung
Um an der Regulationsjagd auf Steingeissen teilnehmen zu können, müssen interessierte Jägerinnen und Jäger bereits eine Steinwildjagd im Kanton Graubünden ausgeübt haben. Wie lange diese zurückliegt spielt keine Rolle, wobei auch die Wartezeit für eine zukünftige Steinwildjagd nicht beeinflusst wird. Interessierte Jägerinnen und Jäger können sich somit direkt nach einer ausgeübten Steinwildjagd für die Regulationsjagd auf Steingeissen anmelden. Gehen mehr Anmeldungen ein als zur Erfüllung des Abschussplans erforderlich sind, entscheidet das Los. Die Höhe der Patent- und Abschussgebühren ist analog der regulären Steinwildjagd in der Kantonalen Steinwildverordnung geregelt. Die Anmeldung erfolgt gleich wie für die reguläre Steinwildjagd vom 6. bis 22. März 2023 und ist kostenlos. Die Ausschreibung inklusive den detaillierten Informationen über die Regulationsjagd auf Steingeissen sind auf der Webseite des Amts für Jagd und Fischerei aufgeschaltet.