Der Zahnarzt Peter Organ wurde vom Kreisgericht in Uznach wegen Besitz und Weiterverbreitung von harter Pornografie und wegen unerlaubtem Waffenbesitz verurteilt. Nicht bestraft wurde er wegen des Schiessunfalls, den er und seine Filmequipe während den Dreharbeiten zu einem Film in der Rapperswil «Boomerang-Bar» im Januar 2020 produziert hatten. Die Linth-Zeitung berichtet über den Prozess.
Als die Kantonspolizei nach dem Unfall das Handy von Peter Organ durchsuchte, stiess sie auf verbotene Pornografie mit Gewaltdarstellung, die er weiterverbreitet haben soll. Ausserdem entdeckten sie an seinem Wohnort eine Waffensammlung. Dazu gehörte eine halbautomatische «Uzi»-Maschinenpistole, die zu einer vollautomatischen Waffe umgebaut war.
Für diese beiden Delikte wurde Organ zu einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken verurteilt. Diese muss er aber nur zahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt.
Unfall in der Boomerang-Bar
Im Januar 2020 versammelte sich eine Gruppe von Hobby-Schauspielern rund um den «Film-Produzenten» Peter Organ in der «Boomerang-Bar» in Rapperswil. Dort sollte ein «Action-Film» mit dem Titel «Smoke» realisiert werden. Doch als auf dem Set auf Personen geschossen wurde, kam nicht Rauch aus dem Waffenlauf, sondern scharfe Plastikteile. Drei Personen wurden verletzt, zwei von ihnen mussten 12 Tage im Spital gepflegt werden. (Linth24 berichtete mehrfach darüber, siehe Liste der Artikel unten).
Die Geschosse stammten von «Knallpatronen», in deren Gebrauchsanweisung stand, dass sie nicht auf Personen abgefeuert werden dürfen. Die Untersuchung des Staatsanwalts zeigte weitere unhaltbare Zustände auf dem Filmset auf: ««Sie haben ein Biotop geschaffen, auf dem schwere Schiessunfälle gedeihen können», zitiert die Linth-Zeitung den Staatsanwalt.
Trotz allem kam der Hobby-Filmproduzent mit einem blauen Auge davon. Das Gericht sprach ihn von der mehrfachen Körperverletzung frei, weil von der Seite der Geschädigten keine Strafanträge eingereicht worden waren.
Organ muss lediglich ein Drittel der Verfahrenskosten bezahlen und erhält zudem 11'000 Franken aus der Staatskasse für seine eigene Verteidigung zugesprochen.