Die Staatsanwaltschaft warf den beiden «Ultrafans» des HC Fribourg-Gottéron Landfriedensbruch und Sachbeschädigungen im Umfeld eines Spiels im November 2019 vor, bei dem die Lakers mit 9:2 gewannen.
Die beiden Fribourg-Fans waren beschuldigt, nach dem Spiel einen Sachschaden an einem Rolltor und einem Abfalleimer im Fansektor verursacht zu haben. Dies wurde von Überwachungskameras gefilmt.
Trotzdem befand der Richter, dass ««der Zusammenhang zum Schaden am Tor nicht klar gegeben ist.» Das schreibt die Linth-Zeitung, welche den Prozess beobachtete und schreibt über den Richter: «Auch sonst zeigt er ein Herz für die Hockeyultras».
So wurden beide auch nicht wegen Landfriedensbruchs verurteilt, denn, es fehle der Tatbestand der «öffentlichen Zusammenrottung» und dieser sei nicht gegeben, weil sich die Ultras in einem abgesperrten Sektor befanden.
Wie die Linth-Zeitung schreibt, übernimmt der Staat die Kosten von 500 Franken des einen Angeklagten, während der andere 300 Franken Busse zahlen muss, weil er einen Abfallkübel beschädigt hatte.