Bei der Messung um 21:10 Uhr wurde ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h – bei erlaubten 50km/h – gemessen. Dies wird als Raserdelikt qualifiziert.
Der 20-jährige Rumäne mit Wohnsitz in der Schweiz war nicht in Besitz eines Führerausweises. In seinem Auto fuhr zudem ein zweijähriges Kind ohne Kindersitz auf dem Rücksitz mit. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Sicherstellung seines Autos.