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Mels
12.06.2023

Neue Abstandskontrollen: Bisher knapp 700 Verzeigungen

Bild: Kapo SG
Die St. Galler Kantonspolizei setzt seit gut einem halben Jahr ein neues Messsystem ein, welches die Einhaltung des Mindestabstands auf Autobahnen kontrolliert – seit einiger Zeit auch im Sarganserland. Die Einführung wurde von der Bevölkerung teils kritisch hinterfragt. Nun liegen die ersten Erfahrungswerte vor.

Wer etwa auf der Autobahnbrücke in Heiligkreuz die Augen offen hat, sieht sie öfters: hochwertig aussehende Kameras, die das Geschehen auf der A3 zwischen Sargans und Flums beobachten. Florian Schneider, bei der Kantonspolizei St. Gallen stellvertretender Leiter Kommunikation, bestätigt auf Anfrage: Dabei handelt es sich um das Ende 2022 angeschaffte «Verkehrs-Kontroll-System» (VKS), das in der Lage ist, den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen sowie deren Geschwindigkeit zu messen. St. Gallen war nach Bern erst der zweite Kanton, der das VKS angeschafft hatte.

 

Die Ankündigung dieser Kontrollen, die «einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit» leisten sollen, stiess unter der Bevölkerung auf breite, teils negative Resonanz, unter anderem auch in Leserbriefen im «Sarganserländer». Die Bedenken: Geldmacherei, ein KI-System entscheide über Straftaten, es würden auch Unschuldige «erwischt». Etwa, wenn der Vordermann nach einem Überholmanöver knapp vor dem eigenen Auto auf die Normalspur wechsle.

Die St. Galler Kantonspolizei reagierte auf die Vorwürfe und stellte klar: Alle registrierten Verstösse würden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, Bussgelder gingen nicht in die Kasse der Polizei. Der Verkehr werde über mehrere Hundert Meter aufgezeichnet, jede potenzielle Übertretung werde von einem Menschen beurteilt.

Erste Erfahrungen positiv

In der Praxis hat sich das VKS gemäss Schneider bewährt. «Wir haben jetzt die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Delikte im Bereich einer sehr häufigen Unfallursache zu kontrollieren und diese bei Verstössen zur Anzeige zu bringen. Bislang war es so, dass eine Patrouille einen einzelnen Tatbestand festhalten konnte und danach für längere Zeit mit der Abarbeitung des Falles beschäftigt war.» Allerdings: Für eine statistische Bilanz – beispielsweise auf Basis der Verkehrsunfallstatistik – sei es noch zu früh. «Wir erachten eine Betriebszeit von einem Jahr als frühestmöglichen Zeitpunkt für eine aussagekräftige Auswertung. Eine solche werden wir zu gegebenem Zeitpunkt sicher vornehmen», sagt Schneider. Man sei aber überzeugt, dass «sich mit der Kombination aus Repression und dem Bewusstsein über die Durchführung solcher Kontrollen ein Besserungseffekt einstellt», so Schneider.

Knapp 700 Verzeigungen

Bei einer kürzlich im Sarganserland über mehrere Stunden durchgeführten Kontrolle hätten sieben Automobilisten den Mindestabstand nicht eingehalten. Insgesamt seien bisher knapp 700 Verkehrsteilnehmende bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht worden. Sie legt das Strafmass fest und schickt die Anzeige an das Strassenverkehrsamt, das zusätzlich ein Administrativverfahren einleitet.

 

Zwei Verfahren

Wer vom VKS erwischt wird, muss mit happigen Bussen rechnen. Gemäss Leo-Philippe Menzel von der St. Galler Staatsanwaltschaft wird bei Übertretungen (wenn der Abstand zum vorderen Fahrzeug weniger als zwei, aber mehr als 0,6 Sekunden beträgt) eine Busse ab etwa 300 Franken fällig. Beträgt der Abstand weniger als 0,6 Sekunden, spricht man von einem Vergehen. Dieses wird mit einer einkommensabhängigen Geldstrafe von mindestens zehn Tagessätzen bestraft und wird im Strafregister eingetragen. Die Geldstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt, gleichzeitig aber mit einer unbedingten Busse verbunden werden. Hinzu kommt das Administrativverfahren. Dabei droht zusätzlich der temporäre Entzug des Führerscheines.

sardona24/rv