Die Regierung erfüllte mit der Vorlage einen Auftrag des Parlaments. Bei der Beratung des Berichts über die Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons wurde entschieden, die jährlichen Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung auf zehn Millionen Franken zu verdoppeln.
Mit dem zusätzlichen Geld sollen die Gemeinden je nach Bedarf die Drittbetreuungskosten der Eltern senken, das Angebot ausweiten oder den Betreuungsschlüssel verbessern können.
Die vorberatende Kommission unterstützte die geplante Umsetzung. Sie schlug aber vor, den Aufwand für die Gesuche und den Kontrollaufwand für den Kanton "auf das notwendige Mass zu beschränken und den Gesuchsprozess administrativ zu entlasten".
Volksabstimmung notwendig
Am Montagnachmittag gab es aus allen Fraktionen Unterstützung für das Geschäft. SP-Regierungsrätin Laura Bucher erklärte, die Erhöhung der Mittel sei ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gehe auch um eine Steigerung der Standortattraktivität.
Die zweite Lesung ist für Mittwoch angekündigt. Der Gesetzesnachtrag untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Deshalb braucht es auch noch eine Volksabstimmung. Diese könnte im November 2023 stattfinden.