Ob Lohnungleichheit, Karrierenachteile aufgrund von Elternschaft oder sexuelle Belästigung: Diskriminierung am Arbeitsplatz kommt immer wieder vor. Dies, obwohl das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann es verbietet, jemanden in der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechts, des Zivilstands oder einer Schwangerschaft zu benachteiligen.
Es gibt ein Angebot
Die kantonale Gleichstellungsförderung unterstützt mit ihrem Beratungsangebot bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Angebot richtet sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber und ist vertraulich sowie kostenlos.
Die Beraterinnen zeigen den ratsuchenden Personen ihre Rechte gemäss Gleichstellungsgesetz auf, erarbeiten gemeinsam mit ihnen Handlungsmöglichkeiten und verweisen sie, bei Bedarf, an die passende Stelle.
Die bisherigen Beratungsfälle zeigen, dass viele Betroffene ihre Rechte nicht kennen und das Beratungsangebot immer noch zu wenig bekannt ist. Mit Inseraten in Bahn und Bus soll ab dem 19. Juni 2023 das Angebot der kantonalen Gleichstellungsförderung bekannter gemacht werden.
Soll alle ansprechen
Betroffene Personen, die sich am Arbeitsplatz in diskriminierenden Situationen befinden, werden von der Kampagne direkt angesprochen («Du-Sätze»). Sie werden aber nicht nur abgeholt, sondern ermutigt, selbst in Aktion zu treten und bei der kantonalen Gleichstellungsförderung Unterstützung zu suchen.
Schliesslich soll die Kampagne auch die breite Bevölkerung auf geschlechtsspezifische Diskriminierung am Arbeitsplatz aufmerksam machen und zum Nachdenken über gängige Geschlechterstereotypen und -vorstellungen anregen.