Die Stallpflicht war zum Schutz des Hausgeflügels erlassen worden, nachdem bei einem Massensterben von Möwen in der Fussacher Bucht das Vogelgrippevirus festgestellt worden war.
Anfang Mai waren innerhalb einer Woche über 100 Kadaver von Wildvögeln gefunden worden. Neben Möwen erkrankten auch Flussseeschwalben und ein Haubentaucher. Während der sechswöchigen Sperre wurden vom Naturschutzverein Rheindelta rund 500 Kadaver von Wildvögeln eingesammelt.
Mit den höheren Temperaturen haben die Funde von toten Wildvögeln nun deutlich abgenommen, wie es in der Pressemitteilung heisst. Die Stallpflicht könne daher aufgehoben werden.
Landesveterinär Norbert Greber wies aber ausdrücklich darauf hin, dass das Virus der Vogelgrippe nach wie vor endemisch am Bodensee vorkommt und dringend empfohlen wird, die Biosicherheitsmassnahmen der Geflügelpestverordnung einzuhalten.
Dazu gehört ein Fütterungsverbot im Freien. Vor Betreten des Stalles müssen die Schuhe zu gewechselt oder desinfiziert werden.