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02.07.2023

Mord an Ehefrau – lebenslange Freiheitsstrafe verhängt

Göttin Justitia schickt den Mörder lebenslang hinter Gitter
Göttin Justitia schickt den Mörder lebenslang hinter Gitter Bild: shutterstock.com
Am Landesgericht Feldkirch ist ein 37-Jähriger wegen Mordes an seiner Ehegattin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte im August des Vorjahres in Bludenz mehr als dreissig Mal auf die Frau eingestochen.

Der Angeklagte war im August 2022 mit seiner jüngsten Tochter unterwegs gewesen und hatte sie am Abend samt Kinderwagen zu seiner getrennt lebenden Frau zurückgebracht. An der Wohnungstür stach der Mann dann mehr als dreissig Mal auf die Frau ein. Die 32-Jährige starb trotz Reanimationsversuchen an Ort und Stelle. Laut Polizei zeigte sich der Verdächtige in der ersten Vernehmung geständig.

Agressiv durch Drogen und Alkohol

Vor Gericht gab er zur Rechtfertigung an, dass Drogen und Alkohol ihn aggressiv gemacht hätten. Alle Probleme würden mit seinem Suchtgift-Konsum zusammenhängen. Das zehnjährige Zusammenleben des Paares, das drei gemeinsame Kinder hat, war laut Polizei von Gewalt geprägt gewesen.

Seit 2015 wurde gegen den Mann viermal ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen. Ausserdem bestand ein Waffenverbot. Der Angeklagte hatte wegen Vorfällen zum Nachteil seiner Ehegattin elf Vorstrafen. Zuletzt sass er im Gefängnis und hatte ihr sogar per SMS mit dem Tod gedroht

Über die konkrete Frage der Staatsanwältin, warum seine Frau sterben musst, antwortete der Angeklagte, weil sie fremdgegangen sein. Er bestritt aber die Tötungsabsicht. Er habe die Frau nur verletzen wollen.

Geistig minderbemittelt

Die Verteidigerin plädierte, dass der Angeklagte geistig minderbemittelt sei und eine Persönlichkeitsstörung aufweise. Die Staatsanwältin hingegen sagte in ihrem Schlussplädoyer, die Tat sei so klar vom Mordvorsatz getrieben gewesen, dass kein anderes Urteil als lebenslänglich in Frage kommen könne. Der Angeklagte habe die Frau als seinen Besitz gesehen. Jedes Mitleid für sie oder die Kinder habe gefehlt.

Das Urteil, mit dem die Schuld des Angeklagten festgestellt wurde, lautete auf lebenslänglich. Wie heute, Freitag, bekannt geworden ist, will der Verurteilte dieses Urteil nicht akzeptieren und wird Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einbringen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

rheintal24/gmh/uh