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Freizeit
22.07.2023

Vorsicht bei Kinderfotos im Netz

Viele Kinder haben bereits seit der Geburt einen digitalen Fussabdruck. Bei Ferienbildern besser zweimal überlegen, bevor man sie hochlädt. (Symbolbild)
Viele Kinder haben bereits seit der Geburt einen digitalen Fussabdruck. Bei Ferienbildern besser zweimal überlegen, bevor man sie hochlädt. (Symbolbild) Bild: pixabay
Kinderschutz Schweiz macht zu Ferienbeginn auf die Gefahren von Kinderfotos auf Social Media aufmerksam – diese können negative Folgen haben.

«Am Strand von Marbella: Lena macht einen Freudensprung mitten in ihre neue Sandburg.» Solche oder ähnliche Situationen sind in den Sommerferien beliebte Fotosujets, die von Eltern in den sozialen Medien geteilt werden. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Hat man sie einmal gepostet, geht die Kontrolle über die Ferienschnappschüsse verloren.

Für «Sharenting» sensibilisieren

Eine Auseinandersetzung mit den potenziellen Gefahren für die abgebildeten Kinder fehlt dabei ganz oft. Kinderschutz Schweiz lanciert deshalb zu Beginn der Ferienzeit die Kampagne «Bilder ohne Bilder», um Eltern für die Gefahren rund um das Thema Sharenting zu sensibilisieren. Die Kampagne beschreibt die Kinderbilder, anstatt sie zu zeigen. Während der Schutz von Kindern im realen Alltag für Eltern normal ist, sind sie sich der Gefahren im Netz weniger bewusst. Doch Kinder haben laut Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Privatsphäre. Ohne ihre Zustimmung dürfen keine Fotos gemacht und online veröffentlicht werden. Trotzdem haben schon heute viele Kinder bereits vor ihrer Geburt einen digitalen Fussabdruck.

Negative Folgen für Kinder

Bilder, die oft in bester Absicht in den sozialen Medien geteilt werden, können etwa im Darknet landen. «Wie im realen Alltag ist es auch im Internet die Aufgabe der Gesellschaft und der Politik, die Kinder zu schützen», davon ist Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz, überzeugt.

Immer zugunsten des Kindeswohls entscheiden

Eltern können zum Schutz der Kinder beitragen, indem sie sich vor jeder Veröffentlichung eines Kinderbildes folgende Fragen stellen: Wird das Kind durch die Abbildung gefährdet? Wird es blossgestellt? Wird es in einer inti-men Situation gezeigt? Ist das Gesicht des Kindes zu erkennen? Wenn sich all diese Fragen mit einem klaren Nein beantworten lassen und man zusätzlich noch das Einverständnis der abgebildeten Person hat – bei Kleinkindern liegt es in der Verantwortung der Eltern – dann sind die Voraussetzungen fürs Teilen von Bildern im Internet erfüllt. Im Zweifelsfall sollte immer zugunsten des Kindeswohls auf das Teilen verzichtet werden.

March24&Höfe24