Läden in der Schweiz dürfen Produkte auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) verkaufen. Das geschieht aber kaum: «Wir kennen erst ganz wenige Läden, welche solche Produkte verkaufen», sagt Erika Bauert, Projektleiterin MHD+ bei foodwaste.ch. Aktuell seien es keine 10 Stück.
Gemäss foodwaste.ch ist es vielen Hofläden und Detailhändlern nicht bewusst, dass der Verkauf nach Ablauf von MHD und Verbrauchsdatum (VD) fast immer bedenkenlos möglich und laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausdrücklich erlaubt ist.
Mehr Wissen nötig
Das soll sich ändern. foodwaste.ch hat eine Toolbox entwickelt, welche den kleinen bis mittleren Läden helfen soll, dass Know-How für eine rechtskonforme Umsetzung zu erlangen. Bisher habe dieses gefehlt, sagt Erika Bauert. Dies hätten Interviews im Vorfeld der Toolbox-Entwicklung ergeben.
In der Toolbox enthalten sind u.a. ein Merkblatt und Video-Tutorial zum Einfrieren von Fleisch, Etiketten zum Verkauf über das MHD sowie Infomaterial für die Kundinnen und Kunden.