Rund um ein mögliches Wasserkraftwerk am Rhein beim Ellhorn in Sargans gibt es weiter Bewegung. Die St. Galler Regierung hat am Montag in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei angekündigt, dass sie eine Projektgruppe einsetzt, um «geeignete Gewässerstrecken und zusätzliches Potenzial zur Wasserkraftnutzung im Kanton zu ermitteln», wie es heisst. Diese solle in einem ersten Schritt das physikalische Nutzungspotenzial für die Wasserkraft an den Gewässern im Kanton erhoben und bewertet. In einem zweiten Schritt soll die Projektgruppe die «Schutzinteressen der Gewässer und bestimmt Ausschlussgebiete, in denen aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen keine Wasserkraftnutzung möglich ist.» Schliesslich sollen gemäss der Medienmitteilung «die Schutz- und die Nutzungsansprüche an den einzelnen Gewässerstrecken in einer Interessenabwägung bewertet werden.»
Wackelt Ellhorn-Schutz?
Oder besser verständlich formuliert: Die St. Galler Regierung gibt dem Drängen insbesondere von FDP und SVP nach, welche mit mehreren Vorstössen dagegen opponiert hatten, dass ein Rheinkraftwerk am Ellhorn in Sargans von der Regierung im April 2023 quasi als «unbaubar» taxiert worden war. Als Grund wurden die Böschungen des Hochwasserdamms genannt. Bei genaueren Abklärungen habe das Amt für Wasser und Energie des Kantons St.Gallen nämlich festgestellt, dass diese den höchst möglichen Schutzstatus eines Biotops von nationaler Bedeutung inne hätten.
Nach dieser Ankündigung reichte die FDP einen weiteren Vorstoss ein. Es könne nicht sei, dass eine Prüfung des Flusskraftwerks hinfällig werde, «wegen einer Trockenwiese des Rheindamms im Bereich Ellhorn, die zusammen mit über hundert weiteren unter Schutz steht». Die Regierung solle sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Verbot von Wasserkraftanlagen in Biotopen nationaler Bedeutung allfälligen Wasserkraftprojekten nicht im Wege stehe. Und auch die SVP-Fraktion wetterte: Die Mitteilung der Regierung sei unverständlich. Anstatt «rechtliche Bedenken vorzuschieben», forderte die SVP-Fraktion «von der Regierung die proaktive Mitwirkung auf Bundesebene, um solche beschränkenden Naturschutzvorschriften zulasten der Energieversorgung in unserem Land lockern zu können.» Nach diesem Widerstand hatte die Regierung bereits Ende Juni angekündigt, dass sie den Schutzstatus überprüfen werden.
Bericht bis Ende 2024 erwartet
Nun ist klar, wie sie – beziehungsweise die eingesetzte Projektgruppe – das genau machen will. Die Federführung liegt demnach beim Amt für Wasser und Energie. Weitere beteiligte Ämter und kantonale Fachstellen sowie ein Vertreter des Schweizer Verbandes der Kleinwasserkraft seien im Projektteam vertreten. Kraftwerksbetreiber, Umweltorganisationen und weitere Interessengruppen würden durch einen Echoraum ins Projekt eingebunden. Ein externes Fachbüro unterstütze das Projekt.
Geplant sei, dass die Regierung den Projektbericht Ende 2024 verabschieden und anschliessend dem Kantonsrat zuleiten kann. Dieser werde zeigen, wie gross das zusätzliche Potenzial für die Wasserkraftnutzung im Kanton ist und ob auch bisher nicht genutzte Gewässer – wozu der Rhein bei Sargans gehört – Potenzial aufwiesen würden.