Am Sonntag, 19. September 2021, circa 2.45 Uhr, hatte sich an der Bahnhofstrasse in der Stadt St.Gallen eine Auseinandersetzung mit mehreren Personen ereignet. Dabei wurde unter anderem ein 20-jähriger Schweizer schwer verletzt und erlag wenige Tage später seinen Verletzungen (stgallen24 berichtete).
Der Fall von R.B.* sorgte für einen Aufschrei in der Stadt St.Gallen und wurde gar zum Politikum – denn gleich mehrere brutale Gewalttaten hielten St.Gallen vor zwei Jahren in Atem. Trotz intensiven Ermittlungen tappte die Polizei im Fall des verstorbenen Schweizers lange in Dunkeln. Wer ist Schuld an R.B.s Tod? Wurde er in den Tod gejagt? Wie viele Männer waren involviert? Gibt es überhaupt Täter in diesem Fall?
Am Donnerstag sollen diese Fragen vor Gericht geklärt werden. Drei Männer im Alter von 26, 31 und 27 Jahren werden wegen Raufhandel und versuchte einfache Körperverletzung beschuldigt. Privatkläger sind neben der Familie von R.B. auch zwei weitere Männer, die Opfer der mutmasslichen Gewalttat wurden.
Schwere Verletzungen nach Flucht
In der Anklageschrift wird die Nacht vom 19. September 2021 rekonstruiert. So soll es zu wechselseitigen Pöbeleien und Schlägen zwischen den Beschuldigten und drei Männern – R.B. und seinen Freunde – gekommen sein. Im Zuge der Auseinandersetzung flüchtete R.B. in Richtung Gebüsch zwischen den Liegenschaften Bahnhofstrasse 7 und 9 und wurde dabei von zwei der Beschuldigten verfolgt.
Mit der Verfolgung hätten die beiden Männer «wissentlich und willentlich in die Hecke bzw. zum Zaun getrieben, wodurch sich R.B. derart am Zaun zwischen den Liegenschaften Bahnhofstrasse 7 und 9 verletzte, dass er am 29. September 2021 seinen Verletzungen erlag und verstarb», heisst es in der Anklageschrift. Dieser erlitt schwere Verletzungen, die zu starken Blutverlusten und später einem Multiorganversagen führten. Die beiden anderen Männer erlitten ebenfalls Verletzungen wie Schürfungen, Rissquetschwunden, Schwellungen und Verstauchungen.
Freiheitsstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft fordert für zwei der drei Männer wegen Raufhandels und der versuchten einfachen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Anrechnung der bereits erstandenen Haft. Es sei der bedingte Strafvollzug zu gewähren unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren.
Beim dritten Beschuldigten fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs sowie eine Busse von 960 Franken.
Der Fall wird am Donnerstag verhandelt.
*Name der Redaktion bekannt