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Betrugsverdacht: Toggenburger Anwalt droht Gefängnisstrafe

Die St. Galler Justiz ist gefordert: Muss der Anwalt hinter schwedische Gardinen?
Die St. Galler Justiz ist gefordert: Muss der Anwalt hinter schwedische Gardinen? Bild: Shutterstock
Ein Anwalt aus dem Toggenburg soll über zwei Millionen Franken veruntreut haben. Dies berichten diverse Ostschweizer Medien.

Ein bekannter Toggenburger Anwalt hat Probleme mit der Justiz. Dem «St. Galler Tagblatt» liegen Auszüge einer Anklageschrift vor, wonach sich der Jurist am Erbe seiner Klienten bedient haben soll.

Unter den ihm vorgeworfenen Straftaten sind Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Die Delikte in der Höhe von zwei Millionen Franken gehen auf die Jahre 2008 bis 2022 zurück.

Zehnmal schwere Veruntreuung

In der Anklageschrift sind zum einen zehn Fälle qualifizierter, also schwerer Veruntreuung aufgeführt. In sieben Fällen soll sich der Anwalt aus den Nachlässen Verstorbener bedient haben, wobei es um Beträge zwischen 20’000 und über 230’000 Franken geht.

Bilanzen manipuliert

Neben den Nachlässen respektive den betroffenen Erben wurden auch drei Firmen Opfer von Veruntreuungen. Hier sind die aufgeführten Beträge mit 370’000, 420’000 und 600’000 Franken erheblich höher.

Schliesslich wirft die Anklage dem Anwalt mehrfache Urkundenfälschung vor. So soll er bei zwei der drei genannten Firmen während fünf respektive sechs Jahren die Abschlüsse frisiert haben.

Drei Jahre beantragt

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon soll der Anwalt ein Jahr absitzen müssen. Zwei Tage U-Haft werden abgezogen. Vom Gesetz her könnte der unbedingte Teil der Strafe hier zwischen 6 und 18 Monaten liegen.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

linth24